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Philipp II. von Spanien.
blutige Gestalten im Schlafe beunruhigt, welkte er dahin und
starb fast wahnsinnig (1574).
22. Philipp II- von Spanien (1556—1598).
Philipp II. bestieg 1556 den spanischen Thron und war
einer der mächtigsten Fürsten Europa's. Mit eiserner Strenge
führte er das Scepter, und Alles mußte sich seinem Willen beugen.
Nur furchtsam mochte man sich ihm nahen; denn stets umlagerten
düstere Wolken seine Stirn, und nie erheiterte sein Gesicht ein sanftes
Lächeln. Alles galt ihm die Aufrechterhaltung des katholischen
Glaubens; jeden Andersdenkenden ließ er als Ketzer verfolgen
und auf den Scheiterhaufen stellen. Die Flammen über solchen
Unglücklichen emporlodern zu sehen, war seine größte Freude. —
Zu Philipps Zeiten gehörten auch die damals wegen ihres ausge¬
breiteten Handels sich durch Wohlstand auszeichnenden Niederlande
zu Spanien und wurden in seinem Namen von seiner Halb¬
schwester Margaretha von Parma regiert. Wie in ganz Deutsch¬
land, so breitete sich auch hier bald die Reformation aus.
Das aber war Philipp ein Greuel, und so befahl er sofort die
Schärfung der früher schon hier eingeführten Inquisition, eines
Glaubensgerichts, welches Jeden, der dem katholischen Glauben
nicht anhing, entweder zu lebenslänglichem Gefängnisse oder zum
Tode verurtheilte. Schon der bloße Verdacht, eine diesem Glauben
abweichende Meinung zu haben, reichte hin, diesem Gerichte zu
verfallen. Wer beim Verhör leugnete, wurde durch Folterqualen
zum Geständnisse gezwungen. Die zum Feuertode Verurtheilten
wurden an einem bestimmten Tage unter großem Pompe zum
Scheiterhaufen geführt. Unter Glockengeläut und voraufgetragener
Blutfahne bewegte sich der Zug zum Richtplatze. Voran schritten
die Priester in ihrem Meßgewands. Ihnen folgten die Verurtheilten
in einem mit schwarzen Teufelsgestalten bemalten gelben Kleide. Auf
dem Kopfe hatten sie eine papierne Mütze, die in eine menschliche,
von Feuerflammen umgebene Figur endigte. In dem Munde
der Verurtheilten stak ein Knebel, damit sie ihren Schmerz weder
durch Klagen kund thun, noch das Geheimniß ihres Prozesses den
Umstehenden mittheilen könnten. Weggekehrt von ihnen wurde das
Bild des Gekreuzigten, an dessen Verdienst sie keinen Theil mehr
haben sollten, getragen. — Nach ihnen kamen die Richter und
das Volk. — Es läßt sich leicht denken, daß ein solches Gericht
die Niederländer auf's Aeußerste empörte. Man bat den König,
Fischer, Gesch. Ir Curj. 6