Full text: Geschichte des Mittelalters (Theil 2)

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Zweite Periode des Mittelalters. 
Mit Lug und Beckelheim bei Creuzuach. Kaum war Heinrich IV. innerhalb des Thors, 
umgarnt ^ das Fallgatter und trennte ihn von seinen Begleitern. Der alte 
Heinrich V. Kaiser ward sofort dem Bischof von Speier übergeben, welcher ihn gar 
streng hielt, obwohl er nur Gutes von Heinrich empfangen hatte. Am 
andern Tage erschienen die Erzbischöfe von Mainz und Cöln mit zahl¬ 
reichem Gefolge, nahmen dem gebeugten Vater die Reichsinsignien ab 
und bekleideten damit den meineidigen Sohn. Dieser holte seinen Vater 
ab und führte ihn nach Ingelheim. Mit der Welt und sich zerfallen 
(sein treues Weib^war schon 1087 gestorben) weilte der unglückliche 
König in seinem unsäglichen Schmerze noch einige Zeit in Ingelheim; 
da gelang es ihm zu entfliehen. Der Herzog von Lothringen hatte 
Mitleid mit dem unglücklichen Kaiser und nahm ihn auf; sogar als 
Heinrich V. es versuchte, das Osterfest in Lüttich zu feiern, schlug er 
seinen Vater, denselben zurück. Auch die Stadt Cöln verschloß dem entarteten Sohn 
?io6 ^ore- Eben als Heinrich V. gegen seinen Vater zu Felde ziehen 
uch stirbt wollte, erlag der alte Kaiser der Last seines Kummers. Er starb zu 
Lüttich im 56. Lebensjahre (1106) und fand auch im Grabe nicht 
Ruhe. Der Bischof von Lüttich hatte die Leiche in einer Kirche feierlich 
beisetzen lassen; aus Befehl des Papstes mußte sie aber wieder ausge- 
\v, graben und auf eine einsame Insel der Maas gestellt werden. Von 
da ließ der König den Leichnam seines Vaters nach Speier bringen, 
und auch im wo er von den Bürgern feierlich in der Marienkirche beigesetzt wurde. 
Grabe keine Allein der Bischof ließ ihn wieder entfernen und in eine unqeweihte 
Ruhe sinket. 
Capelle bringen; zu dieser Statte wallfahrteten die Bürger und Land- 
leute oft, da der Kaiser ihnen viel Gutes erwiesen hatte. Erst 1111 
ward der Bann gelöst, und nun die Leiche des Kaisers feierlich in die 
Erbgruft gesenkt. 
Heinrich V., Heinrich V. regierte bis 1125. Drei Jahre vor seinem Tode 
^^‘^(1122) eudete das Wormser Concordat den langjährigen Investiturstreit; 
Im Jnvesti- es ward festgestellt, daß die Bischöfe und Aebte von der Geistlichkeit 
Erstirbt 1125 i^kbst, aber nur in Gegenwart des Kaisers oder seines Stellvertreters 
kinderlos, gewählt werden, die Investitur (die Belehnung mit Ring und Stab) 
von einem Bischof vollzogen, und die Belehnungen mit weltlichen Be¬ 
sitzungen durch den Kaiser mit dem Scepter geschehen sollen. Damit 
war der Bau der Hierarchie vollendet. Heinrich starb ohne Nachkommen. 
Viele ersahen hierin die Strafe des Himmels für das viele Herzeleid, 
welches er seinem unglücklichen Vater bereitet hatte. Mit ihm erlosch 
das fränkische oder salische Kaiserhaus. 
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