Full text: Deutschland (Theil 2)

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schlecht Habsburg-Oestreich ziemlich erblich besaß. Es 
standen unter dem Deutschen Reich mehr als hundert Für¬ 
sten, und eine Anzahl freier Reichsstädte. Seit 1366 
wählten sieben Fürsten (Wahl- oder Kur-Fürsten) den 
Kaiser; früherhin wurden große Versammlungen zur Wahl > 
gehalten. Der Kaiser theilte die Herrschaft mit sämmtlichen 
Fürsten und Freien-Reichsstädten auf dem Reichstage, der 
durch Gesandte abgehalten ward. Auch bestanden zwei 
höchste Reichsgerichte. Die Reichseknkünfte, das Reichs¬ 
heer und mehrere Reichssachen zeigten hinlänglich, daß die 
Deutsche Reichsverfassung nur ein altes Kleid sey, das kei¬ 
nem Staate mehr paßte, was aber doch als etwas Gewohn¬ 
tes beibehalten ward. Nachdem 1806, durch die Macht 
der Franzosen ermuntert, mehrere westliche Fürsten sich vom 
Deutschen Reiche trennten und unter Frankreichs Obhut 
einen Rheinbund stifteten, so erklärte sich der Deutsche Kö¬ 
nig und Römische Kaiser für einen Oestreichischen Kaiser. 
Als 1813 die Französische Oberherrschaft über Deutschland 
vernichtet war, so bemühte man sich, das getrennte Deutsch¬ 
land wieder zu vereinigen, und es ward am 8ten Brach¬ 
mond 1816 Deutschland zu einem Staatenbund erklärt, 
und in 19 Sätzen die Grundzüge dieses Bundes angegeben, 
welche 19 Sätze die Bundesakte heißen. Der Deutsche 
Staatenbund enthält 39 größere und kleinere Staaten, 
welche durch Gesandte in Frankfurt a. M. einen Bundes¬ 
tag halten, der fortwährend in Thätigkeit ist, aber doch noch 
manche wichtige Dinge bis jetzt unentschieden gelassen hat. 
Oestreich führt in der Bundesversammlung den Vorsitz. 
Soll über Sachen entschieden werden, so geschieht dies durch 
Stimmenmehrheit, und zwar in der Art, daß die größern 
Staaten mehrere Stimmen haben, als die kleineren. Es 
giebt nämlich 70 Stimmen. Die Bundesakte verpflichtet 
in ihrem 13ten Artikel sämmtliche Bundesstaaten zur Ein¬ 
führung einer Landständischen Verfassung, und spricht im 
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