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zwischen Kaiserreiche einverleibt, 1816 aber wieder herge¬
stellt und vergrößert. Der König von Dänemark einver¬
leibte Holstein 1806 ganz dem Königreich; von 1815 an
ward es aber wieder zum Deutschen Bunde gezählt.
Als der Stifter der Meklenburgischen Staaten kann
Pribi sla v betrachtet werden, den Heinrich der Löwe mit
Gewalt zum Christenthum zwang, und der 1170 zum
Deutschen Reichsfürsten erklärt ward. Im 30jährigen
Kriege waren die beiden Herzogthümer Meklenburg-Schwe¬
rin, und Meklenburg-Güstrow. Der Kaiser vertrieb 1627
die Erbfürsten beider Lander und gab sie an seinen Feldherrn
Wallenstein; doch kehrten 1632 unter Schwedischem Schutz
die rechtmäßigen Fürsten in ihre Erbländer zurück. 1695
starb die Güstrowsche Linie aus. Im 1.1658 war aber aus
der Schwerinschen Linie die Strehlitzsche hervorgegangen.
Der Stammvater der L typischen Fürsten ist Bern¬
hard von der Lippe (1129). Ein Nachfolger, Simon VI.
gründete zu Anfange des 17ten Jahrhunderts die zwei jetzi¬
gen Häuser. Das Schaumburgsche Haus hieß bis 1640
das Bückeburgische.
Die ehemals gräfliche, seit 1682 fürstliche Familie
Waldeck, gehört zu den ältesten in Deutschland. Die
Grafschaft Pyrmont siel 1625 nach Aussterben der Grafen
von Gleichen an die Fürsten von Waldeck. Die Fürsten von
Hohenzollern stammen von Robert II., der 1165 lebte
und seinem Sohne Friedrich IV. seine Grafschaft hinterließ,
während sein Sohn Konrad 1200 Burggraf von Nürnberg
ward. Karl I. erhielt 1629 die Grafschaft Siegmaringen.-
Seine Söhne theilten sich in die Länder; Friedrich VI. ward
Stifter des Siegmaringschen und Karl II. des Hechingschen
Hauses, das seinen Namen von dem neu erbaueten Resi¬
denzschloß erhielt.
Der Fürst von Lichtenstein ist einer der größten Oestreichi¬
schen Vasallen, dem 1815 ein kleines unabhängiges Länd-
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