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1627 statt. Der Landcsbischof ist zugleich
Metropolit, oder oberster Bischof der ganzen
Kirchenprovinz Oberrhein, welche aus den
Visthümern Freiburg, Rottenburg, Fulda,
Limburg und Main; besteht. Unter dem Erz,
bisthum Freiburg stehen, die Unterthanen der
beiden hohenzollerschen Fürsteuthümer einge¬
rechnet, 633,741 Katholiken.
Die Protestanten, sowohl Lutheraner als
Refvrmirte, vereinigten sich im Jahr iö2i
und ihre Kirche führt den Namen: vereinigte
evangelisch-protestantische Kirche. Sie erkennt
in dem Regenten zugleich ihren obersten Lan¬
desbischof. Die Juden stehen unter einem jü¬
dischen Oberrathe, dem ein îegierungsmit-
glied beigegeben ist, die Menoniteu und Herrn,
huther sind im Lande zerstreut.
C i u t h e i l u n g und Ortsbeschreibung.
Nach der neuesten Eintheilung wird das
Grvßherzogthum in vier Kreise abgetheilt, in
den Seekreis, den Oberrheinkreis, den Mit-
telrheintreis und Unterrheinkreis. Jedem die¬
ser Kreise steht eine Kreisregierung, deren
Vorsteher Regiernngsdirektor ist, dem noch
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