80
Siebentes Hauptstück.
Geographische Ortsbestimmungen
durch Lange und Breite.
§. 71.
Erklärungen.
r.) ^ie Entfernung eines Ortes auf der Erdober¬
fläche vom Aequator, gemessen durch den Vogen eines
Meridians'--'), heißt die geographische Breite jenes
Ortes; dagegen die Entfernung eines Ortes, oder des
durch einen gewissen Ort gehenden Meridians von einem
bestimmten, als ersten angenommenen Meridian, gemes¬
sen durch einen Dogen des Aequators oder seiner Paral¬
lelen, heißt die geographische Länge des Ortes.
2.) Unter allen möglichen Erdmeridianen hat keiner
von der Natur gleichsam ein Vorrecht erhalten, der erste
zu seyn; daher ist es an sich gleichgültig, bey welchem
man anfängt, die Grade der geogr. Länge zu zählen. Je¬
doch wäre, um die lästigen Reduktionen zu vermeiden,
unter den verschiedenen Nationen eine Uebereinkunft und
Uebereinstimmung in Bezug auf den zum ersten anzu¬
nehmenden Meridian zu wünschen.
*) Die Entfernungen auf der Oberflache einer Kugel werden durch
die Bogen größter Kreise gemessen.
I