Rückblick: Die Deutschen.
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vidualismus) sind Hauptcharakterzüge. Der Lebensunterhalt beruht in der
ältesten Zeit, wo das Land großentheils mit Wald bedeckt war, hauptsächliche
auf 35 i eh §u cht, die jedoch mit Ackerbau (auf Hafer und Gerste) ver-
Kunden ist (nomadisches Umherziehen war weder nöthig, noch im Winter
möglich); Jagd wird als Vorübung des Krieges geliebt. Die Wohn-
orte der Deutschen waren oft vereinzelt, doch gab es schon in der ältesten Zeit
Dörfer, Städte dagegen nicht. Das Grundeigenthum war zum Theil gemein-
fam (Allmend), doch kannte man auch schon das Privateigenthum. Der Acker-
bau wurde den Unfreien überlassen; wenn der Freie nicht jagte oder kriegte,
gab er sich dem Müßiggang (auf der Bärenhaut) oder den häufigen Gasige-
lagen hin, wo er dem Trunk und Spiel bis zum Uebermaß fröhnte. Die
Heiligkeit der Ehe (Keuschheit — Monogamie) veredelte das häusliche Leben,
die Grundlage aller öffentlichen Verhältnisse.
Die altdeutsche Freiheit war nicht mit Gleichheit verbunden. Es gab
zwei Hauptstände, deren jeder zwei Unterabtheilungen hat: I. die Freien —
der herrschende Stand — hatten nicht nur persönliche Freiheit, fondern völlig
freies Eigenthum: die Adligen von erblichem Ansehen, scheinen sich Haupt-
sächlich durch größeren Grundbesitz von den Gemeinfreien unterschieden
und keinen streng geschlossenen Stand gebildet zu haben. II. Unter den Un¬
freien fanden wahrscheinlich viele Abstufungen Statt, doch darf man wohl
schon in den ältesten Zeiten die Site«, welche für die ihnen überwiesenen
Grundstücke zu Diensten und Abgaben psiichtig waren, und Sklaven unter-
scheiden. Die Freien (Frohne, d. i. Herren) leiteten das Gemeinwesen in
der Volksversammlung. Sie beschlossen hier über Krieg und Frieden, faßten
gesetzliche Beschlüsse, saßen zu Recht und erwählten die Obrigkeiten (Grafen
und Herzöge). Kleinere Kreise von je 10 und 100 Hausvätern (Markgenossen¬
schaften), und Gaue übten die Selbstverwaltung. Manche Völker hatten
Könige, doch mit beschränkter Gewalt, andere wählten nur für den Krieg
einen Herze g. Das Priesteramt stand wohl dem Hausvater zu, doch wird
in einzelnen Gauen ein Staatspriester erwählt, der die Volksversammlung
leitet und in Krieg und Frieden die Todesstrafe im Namen der Gottheit aus¬
spricht. Das Recht und die Pflicht der Waffenführung haben alle Freien
(Landwehr), daneben bilden sich vielfach Schaaren von Freiwilligen, die
vorzugsweise den Waffen leben und sich als Gefolge einem Fürsten anschließen:
die Gefolgschaften (Comitate), bei denen „die Fürsten für den Sieg,
die Mannen für den Fürsten kämpfen." — Die altdeutsche Religion ist
Naturdienst (Sonne, Mond, Feuer. Caes.); „mit Namen der Götter be-
zeichnen sie das Geheimnißvolle, das sie allein in Ehrfurcht schauen" (Tac.);
sie heiligen Haine und Wälder, doch wird auch von einzelnen Tempeln und
Götterbildern gemeldet. Die Erinnerung an die alten Götter ist am Bestimm-
testen in den Namen unserer Wochentage erhalten; ber Dienstag ist von
dem Kriegsflotte Z i u (engl. Tuesday), der Donnerstag von Donar
(nordisch: Thor), der Fr eita g von Freia benannt. Der Mittwoch
hatte vom Wodan seinen Namen, der am höchsten verehrt wurde (mit