*84 Kuxtzer llnterricht
an des Königs. Etats-Ministre, frey-^erms von
ckelmanns, Excellence, wenden rc.
. Allgemeine Tabelle von Einrichtung
des Staats. .
Ein Staat, ist eine gewisse Verbindung von Land und^
ten, welche von ihrer eigenen Obrigkeit geschahet und regier^
worden. Vtan hat dabey zu sehen:
A. 2luf die Arten der Staaten. Diese sind *
* jf>t Absicht auf die Personen , welche die höchl^
Gewalt führen:
r. Monarchische, souveramc Staaten, da nur ei^
Person: . v' • v;
/1 3. Entweder ganh absolut^ en lcmv^erain, herrschet, $
der Türckische Kayser, der König in Preussen, in MN-
nemarck, Spanien rc.
b. Oder durch fundamental-Gesetze und Lan^
Stande eingeschrancket wird. Z. E. Der König vo^
Engelland, Pohlen, Schwedens. Man bemercket-
1) Ma-esiat, heisset, das Recht der höchsten Obrigkeit
2) Es giebt souverame Staate?:, ohne Königl.
tul. Z. E. Neufchatel, Oranien, Schlesien, Gla^ !
3) Ein König katt mehr als ein Reich beherrschen: 3‘
E. Der König von Großbritannien ist Churfürst voU
Hannover. Die Königin von Ungarn hat auch Böhmen«
4) Die Königs. Verwandten sind als Unterthanen aM
' : zusehen.
2. Arrsiocratrsche Staaten sind, da etliche der Vor¬
nehmsten gerneinschaftlich regieren. Z. E. Zu Venedig,
Genua, in der Schweiß, zu Nürnberg, Augspurg rc.,
3. Diese Vornehmsten heissen: Optrmates, patritii*
b. Es stellet aber ihr Collegium nur eine Person vor.
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