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498 Anweisung zur Rechenkunst.
2. Von Gelde - Müntzen.
Ein Einnehmer hat Vorrath
Muß aber eine Posi bezahlen
* Behalt in Casse
Einer ist dem andern schuldig gewesen
Zahlet davon_
Blieben in Rest 30 - 1 — 2
Einer hat in seinen Fl. Rhl. Batzen. Xer. Pfen. Hell^'
Schranck liegen 264. — 4. — 2. -- o — °
Davon wird ihm entwendet 175 — 8 — 3 -- 2
i
Rthlr. Gr. Pfen. Heller-
625 -18. --7.-0
421 -17 -- 9 — i
204 - 0-9-1
Fl.Fr. Batzen. Xer.
I5° - 3-— 2.— »
120 - I .— 3 —^
3
Findet also nur noch
Ein Paßagier hat bey sich
Verzehret auf der Reise
Bringet zurück
88 — o —. 2 - 4
Pistol. Rthlr. Er.Pft«'
i?°.~ ? - 8-- 9
4- 3jJi-
. Jl
HO
39 - 4 — 4
Mill.T.Gold. Rthlr. Grosih^
Eines Landes-Schuldenwaren 6.— 4.— 3.0000— B
Es werden abgetragen 4 — 8 — 8 0000 — *7^
Bliebe doch noch 1 — 5 — 49000— *5
Von allerley Maaß.
2) Das Maaß flüßige Cörper zu messen.
Ein Brauer hat in Gebräude. Kose. Faß. Tonne. Kanne. 3^'
Felsen-Keller liegen 3 — 5-1 — i —. 60 — r
Verkauft davon 2 — 4 -- o — 0 —. o —
Bleibet liegen i — l - i — 1 — 60—J
Ein Wein - Händler -
sendet an jemand Fuder. Ohm. Eymer. Stübg. Qu. E '
Mosler-Wein 4. '* o — o —. o -- o - 0
Davon gehet zu Schaden 0 — 8 — 1 — 7 - 1 -
Es kommt also an 3 — 1 — 1 — 2 - o - r
b) \