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Neue Geschichte.
und Schrift den Protestanten, welche sich durch theologische Zänkereien
zersplitterten, entgegen und brachten es endlich dahin, nicht nur der Refor¬
mation Halt zu gebieten, sondern auch viele Neugläubige zur alten Kirche
zurückzuführen. Die Hauptsache aber blieb, die Fürsten zu vermögen, daß
sie ihren Unterthanen die Rückkehr zum Katholicismus geboten. Die
Jesuiten bestrebten sich daher, den katholischen Fürsten eine Gegenr esor-
matio n zur Gewissenspflicht zu machen, und behaupteten, der Religions-
sriede habe seit dem Tridentinischen Konzil seine Kraft verloren, da er
nur bis zu Entscheidung durch eine Synode eingegangen worden, und die
Reformirten hätten vollends keine Ansprüche darauf, da sie von der Augs¬
burgischen Konfession abgewichen seien. Bei Maximilian II. fanden jedoch
solche Lehren keinen Boden. Und was er von den Ketzerverfolgungen un¬
ter Katharina von Medicis und Philipp II. dachte, zeigt die Aeuße¬
rung, welche er 1572 that: „Ich habe keine Macht über die Gewissen
und darf Niemand zum Glauben zwingen. Die tollen Leute sollten bil¬
lig in so viel Jahren gesehen haben, daß es mit dem tyrannischen Köp¬
fen und Brennen sich nicht will thun lassen. Spanien und Frankreich
machen es, wie sie wollen; sie werden es vor Gott verantworten müssen.
Ich für menre Person will ehrbar, christlich, treu und aufrichtig handeln,
und wenn ich das thue, so bekümmere ich mich nicht um diese böse und
heillose Welt." Maximilian II. hat sogar verschiedene Versuche gemacht,
die streitenden Religionsparteien mit einander auszusöhnen, konnte jedoch
bei der Halsstarrigkeit der Gegner seinen Zweck nicht erreichen.
Letzter Aus- Besser gelang es dem Kaiser, einen neuen (und zwar den letzten) Aus¬
bruch des bruch des Faustrechts H auszutilgen. Dieser zeigte sich in den Grum-
Faustiechtö. bachschen Händeln. Der fränkische Ritter Wilhelm von Grumbach
glaubte sich durch den Bischof von Würzburg (Melchior von Zobel) in
einer Lehenssache widerrechtlich behandelt, und obwohl ihm das Reichskam¬
mergericht die Wiedereinsetzung in seine verlorenen Lehngüter zugesprochen
hatte, so konnte Grumbach doch die Vollziehung des kammergerichtlichen
Urtheils nicht erwirken. Als nun der Bischof von Würzburg 1558 auf
ossenem Wege ermordet wurde, fiel der Verdacht, diese That veranlaßt
zu haben, auf Grumbach, ohne daß man ihn jedoch überweisen konnte.
Dagegen machte sich Grumbach einer anderen That schuldig, welche strenge
Bestrafung forderte. Er überfiel nämlich 1563, in Verbindung mit meh¬
reren Reichsrittern und im Vertrauen auf den Schutz des Herzogs Jo¬
hann Friedrich von Sachsen-Gotha, die Stadt Würzburg und ver¬
schaffte sich mit Gewalt von dem dortigen Domkapitel die Wiedereinsetzung
Unter- in seine Güter. Johann Friedrich von Gotha war der Sohn Johann
drückung der Friedrich des Großmüthigen und hoffte, mit Grumbach's Unterstützung die
Grumbach- verlorene Kurwürde wieder an sein Haus zu bringen. Als Grumbach
Miibet lue9en Landfriedensbruches in die Reichsacht gethan wurde, nahm sich Jo-
^ Hann Friedrich des Ritters an, verweigerte seine Auslieferung und zog
so dieselbe Strafe auf sein eignes Haupt. Der Kurfürst August wurde
mit der Vollziehung der Reichsacht betraut. Johann Friedrich vcrthei-
ft Noch zu Lulherö Zeit hatten mehrere berühmte Edelleute von dem Fehde¬
wesen nicht gelassen: so Götz von Berlichiugen, Franz von Sick in gen und
Ulrich von Hnt!cn.