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3. Die Sorge des Staates für die 6 Klaffen der Arbeit, a. Das deutsche
Reich hat ein Kriegsheer, das im Frieden 400 000 Mann, im Kriege wohl drei
Millionen Soldaten zählt, und eine starke Flotte. Dadurch ist seit 20 Jahren der
Frieden gesichert worden, denn die Feinde fürchten die Kriegsmacht Deutschlands.
So sorgt das Reich für den Landesschutz.
d. Um Leben, Eigentum und Ehre der Staatsbürger ru schützen, sind Zahl¬
reiche Gesetze erlassen worden, welche für ganz Deutschland gleich sind. Über¬
tretungen der Gesetze bestraft das Gericht. Es giebt Amts-, Land-, Oberlandes¬
gerichte und das Reichsgericht. Vor diesen Gerichten werden auch Streitigkeiten
über Vermögen u. s. w. entschieden. Für Ordnung und Ruhe sorgen die Gendarmen
und Polizeibeamten; die Verbrecher verbüßen ihre Strafen im Gefängnisse oder im
Zuchthause. So sorgt der Staat für Rechtsschutz.
e. Der Staat unterhält große Anstalten, aus welchen die Ärzte ausgebildet
werden; er beaufsichtigt die Apotheken; er bestraft die Verfälschung von Lebens¬
mitteln. Er hat auch viele Einrichtungen getroffen, durch welche die Arbeiter
gesund erhalten werden. Kinder dürfen nur kurze Zeit, jugendliche Arbeiter nur
am Tage arbeiten. Auch die Arbeit der Frauen ist eingeschränkt; jeder Arbeit¬
geber muß seinen Arbeitern Sonntagsruhe gönnen. So sorgt der Staat für
Gesundheitspflege.
ä. Alle Kinder in Deutschland müssen die Volksschule besuchen, um so viel
zu lernen, wie sie für das Leben notwendig brauchen. Wer mehr lernen will,
findet dazu Gelegenheit auf höheren Schulen (Universitäten, Gymnasien, Real-,
Bürger- und höheren Töchterschulen) und vielen Fachschulen. Auch für Blinde und
Taubstumme sind Lehranstalten eingerichtet. So sorgt der Staat für Bildung.
6. Für das Seelenheil sorgt der Staat, indem er die Kirche und ihre Diener
schützt und große Summen für kirchliche Zwecke aufwendet.
f. Für den Wohlstand der Bürger sorgt der Staat zunächst durch den Schutz
nach innen und außen, durch die Sorge für Bildung, Gesundheitspflege und Seelen¬
heil; er befördert ihn aber auch durch die Pflege der Wälder und der Äcker (Drai¬
nage, Zusammenlegungen), durch ein geordnetes Münzwesen, durch die Reichsbank,
durch den Bau von Landstraßen, Eisenbahnen, Kanülen und Häfen, durch Post-,
Telegraphen- und Fernsprech-Einrichtungen. In den letzten Jahren hat der Staat
den Wohlstand der Lohnarbeiter gefördert durch die Arbeiterschutzgesetze, insbesondere
durch die Kranken-, Unfall-, Alters- und Invaliditäts-Versicherung.
4. Vom Einkommen des Staates. Wie die Gemeinde, so muß auch der Staat
Geld einnehmen, um alle seine Aufgaben zu erfüllen. Diese Einnahmen kommen:
a. Von den Staatsgütern. Der Staat besitzt große Landgüter (Domänen),
ausgedehnte Wälder, viele Bergwerke und Eisenbahnen, deren Einnahmen ihm
zukommen.
b. Von den Steuern. Jeder Staatsbürger muß für den Schutz, den er vom
Staate hat, auch einen Beitrag zu den Ausgaben des Staates leisten; dies sind
die Steuern. Wir zahlen Steuern an das deutsche Reich und an Preußen. Das
deutsche Reich erhebt von jedem Kilogramm Zucker, Tabak, Salz, Kaffee, von jedem
Liter Bier und Branntwein eine Abgabe. Diese zahlt zunächst der Fabrikant oder
Großhändler, aber er verkauft die Ware teurer als sie ohne die Steuer wäre, so
daß ihm der Käufer die Steuer wiedergiebt. Wir nennen solche Steuern in¬
direkte.
An den preußischen Staat, d. h. an seine Steuererheber, zahlt jeder, der mehr
als 900 Mk. jährlich verdient, einen Teil seines Einkommens als Einkommensteuer.
Wer mehr als 3000 Mk. jährlich verdient, muß selbst angeben, wieviel Einnahmen
er jährlich hat; betrügerische Angaben werden hoch bestraft. Die Besitzer von Land¬
gütern oder Häusern zahlen noch eine Grund- oder Gebäudestener, Gewerbetreibende
eine Gewerbesteuer. Diese Steuern heißen direkte Steuern.
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