— 130 —
älteste Stadtrechtsbuch loar das Straßburger. Es entstanden Gruppen
gemeinsamen Rechts, besonders nach dem von Magdeburg, Lübeck, Soest.
Der Ritterstand Bei den großen Entfernungen, die auf den Römer¬
zügen zurückzulegen waren, bildeten die Reiter den Kern der Heere. Sie
waren zu Schutz und Trutz gerüstet, mit Panzerhemd, Helm, Waffenrock,
Schild und mit Schwert und Lanze. Schon wegen der kostspieligen
Rüstung und notwendigen Übung erlangten solche Gewappneten einen Vor¬
rang vor den zu Fuß kämpfenden Freien. So bildeten die Ritter den
eigentlichen Wehrstand und schlossen sich zu einem bevorzugten Stande
zusammen. Zu ihnen gehörten nicht nur die Fürsten (der ehemalige Amts¬
adel) und die freien Herrn oder Edlen, sondern auch die Ministerialen, die
sich wegen des Waffendienstes über ihre unfreien Standesgenossen weit
erhoben hatten. Wappen und Geschlechtsnamen sowie die Anrede „Herr"
kamen für die Ritter auf.
Die Aufnahme in den Ritterstand erfolgte durch die Schwert¬
leite?) Voraussetzung hierfür war die ritterliche Erziehung. Sie
bestand in der Waffenschulung und der Anwendung höfischer Sitte (cour-
toisie). Beides erlernte am ritterlichen Hofe der Edelknabe (Page oder
Junker) bis zum 14., der Edelknecht (Knappe ober Schildträger) bis zum
21. Jahre. Pflicht des Ritters war es, für die christliche Religion, für
die Schwachen und Bedrängten einzutreten und sich dem Dienste edler
Frauen zu widmen. Minnedienst und Minnesang erzeugten die schönsten
Blüten deutscher Lyrik. Ihre Geschicklichkeit und Kraft in der Führung
gleicher Waffen zeigten die Ritter in den Turnieren^), die den Glanzpunkt
ritterlichen Lebens bildeten.
Die Ritterburgen lagen meistens auf schwer zugänglichen Höhen.
Eine Zugbrücke führte über den Burggraben zum Burgtor und in den
Burghof. Alle Gebäude überragte der Bergfried mit dem Verlies3), der
Zufluchtsstätte des Ritters in Kriegsnöten und der Wohnung des Turm-
warts. Größere Burgen hatten mehrere Höfe. Das schönste Gebäude war
der Palas mit dem Rittersaale, der Kemenate^) für die Frauen und
anderen Räumen.
Manche Burgen hatten auch eine Vorburg, den Zwinger.
Die Städte. Die Grundlage für die Entstehung von Stadtgemeinden
bildete das vom Könige verliehene Marklrecht; seine Grundlage war der
Königsfriede, der sowohl den Ort selbst als den vom und zum Markte
reisenden Kaufmann schützte. Wer den Stadt- oder Burgfrieden verletzte,
*) — Ritterschlag oder Umgürten mit dem Schwerte. Siehe Note 2 S. 113.
2) Turnier, Kampfspiel, mhd. Turnei, ist ein Lehnwort aus dem Französischen
(tournoi von tourner, die Rosse wenden).
3) Der von ebener Erde aus nicht zugängliche — dein Auge sich verlierende —
Raum. Er diente als Vorratskammer oder gelegentlich auch als Kerker zur Aufbewahrung
von Gefangenen, die man peinigen wollte.
4) — heizbares Gemach. Mittelalterl. Latein caminata von caminus.