Full text: Illustriertes Realienbuch für Bürger-, Mittel- und Töchterschulen

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gallertartigen Masse und bildet die Hauptmasse des Augeninhaltes. Er hat auf seiner vor¬ 
deren Seite eine schüsselsörmige Vertiefung, in welcher die Linse liegt. 
Zur Bewegung des Auges dienen die 6 Augenmuskeln und zum Schutze desselben die 
Augenhöhle, die Augenbrauen, die Augenlider mit den Augenwimpern und der Thränen- 
apparat. Die Augenhöhle ist aus Knochen gebildet, aber mit Fett ausgepolstert. Die Augen¬ 
brauen beschatten das Auge und schützen es vor dem Eindringen des von der Stirne herab¬ 
laufenden Schweißes. Die Augenlider schützen das Auge gegen grelles Licht, Staub, Insekten 
u. s. w., waschen mit Hilfe des Thräuenwassers den Augapfel rein und befördern den Schlum¬ 
mer bei Licht. Die Thränen werden von den Thränendrüsen abgesondert. Ein Teil des 
Fig. 46. 
Das Gehörorgan. A. 1. Die Ohrmuschel. 2. Der äußere Gehörgang. 3. Das Trommelfell. 4. Das 
Köpfchen vom Hammer. 5. Der lange Fortsatz und 6. der Stiel des Hammers. 7. Der Amboß. 8. Der kurze 
und 9. der lange Fortsatz des Amboßes. 10. Das Linsenknöchelchen. 11. Der Steigbügel. 12. Der Fußtritt 
des Steigbügels über dem ovalen Fenster (zwischen Vorhof und Paukenhöhle). 13. Oberer, 14. hinterer und 
15. äußerer Bogengang. 16. Kuppel der Schnecke. 17. Schnecke. 
Gehörknöchelchen: I. Hammer. II. Ambos mit dem Linsenknöchelchen. III. Steigbügel. 
Thränenwassers verdunstet, ein anderer sammelt sich im inneren Augenwinkel in einem ver¬ 
tieften Raume, dem Thränensee, und geht in die Nasenhöhle. Nur bei sehr reichlicher Ab¬ 
sonderung (Weinen) fließen die Thränen über die Wangen. 
Pflege der Augen: 1. Sorge für passendes Licht! a. Das Licht darf nicht zu stark 
sein, sonst wird das Auge geblendet, b. Das Licht darf nicht zu schwach sein! Im Dämmer¬ 
licht zu lesen und zu schreiben u. s. w. ist zu unterlassen, o. Arbeite nicht bei flackerndem 
Lichte! ä. Plötzlicher Wechsel zwischen Hell und Dunkel schadet den Augen. 2. Das Auge 
muß durch fleißiges Waschen immer rein gehalten werden. — 3. Bei Augenentzündungen 
dürfen die Augen nicht verbunden werden, sondern sind von einem Schirme zu beschatten.
	        
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