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3. Landfriede. Auf dem Reichstage zu Worms wurde 1495 der ewige
Landfriede gestiftet. Damit war der Fehdelust der Ritter ein Ende gemacht;
denn Acht und Bann drohten dem, der auf eigene Faust auszog, seinen Feind
zu bestrafen. Zur Schlichtung aller Streitigkeiten wurde das Reichskammer¬
gericht eingesetzt, das weder vom Kaiser noch von einem Landesherrn abhängig
sein sollte. Alle deutschen Landstünde freuten sich dieser Einrichtung, die Schweiz
aber wollte sie nicht anerkennen und riß sich 1499 ganz vom Deutschen Reich los.
4. Landsknechte. Um den Einfällen der Türken und Franzosen wehren
zu können, errichtete Maximilian ein Reichsheer. Es bestand aus Söldnern, die
nur aus des Kaisers Landen (meist aus dem Bauernstande) genommen wurden
und daher den Namen „Landsknechte" erhielten. Sie trugen weite Pluderhosen,
schützten sich durch Helm und Harnisch und waren mit Spieß und Schwert
bewaffnet. Wegen ihres wilden und rohen Auftretens wurden sie später von
jedermann gefürchtet.
5. Neichssteuer. Zur Erhaltung dieses Heeres legte Maximilian eine Reichs¬
steuer, den sogenannten „gemeinen Pfennig", auf. Jeder, der über 15 Jahre alt
war, mußte von je 1000 Gulden seines Besitzes einen Gulden, von 500 Gulden
einen halben Gulden zahlen. Mit der Einnahme dieser Steuer waren die Pfarrer
beauftragt.
28. Soldaten im Mittelalter.
1. Söldner. Vor Erfindung des Schießpulvers zog der Ritter wohlgerüstet
auf mutigem Rosse selbst in den Kampf. Später, als das Pulver im Kriege
verwandt wurde, konnte er mit seiner persönlichen Tapferkeit wenig ausrichten;
er zog es daher vor, zu Hause zu bleiben und seine Knechte, Vögte, Kutscher
usw. in den Kampf zu schicken. — Wenn ein Krieg ausbrach, konnte ein Fürst
selten eine genügende Anzahl Truppen zusammenbringen; es blieb ihm dann
nichts weiter übrig, als Söldner zu werben. Auf dem Markte der Stadt ließ
der Werbeoffizier die Fahne auspflanzen und die Trommel rühren; gegen
Zahlung eines Handgeldes ließen sich die kriegslustigen Burschen in die Stamm¬
rolle einschreiben. Monatlich wurde ihnen ein Sold gezahlt, daher der Name
„Söldner". Das Regiment gehörte dem Obersten, der es errichtet hatte; ihm
folgten die Söldner, gleichviel, welchem Kriegsherrn er sie zuführte.
2. Die Landsknechte. Die Landsknechte sind auch Söldner, aber sie sollen
aus den kaiserlichen Landen genommen werden. Ein kaiserlicher Oberst wirbt
und führt sie, und so erhalten sie das Ansehen eines kaiserlichen Kriegsvolkes,
dem auch reiche Bürgersöhne und selbst Adlige angehören. Plünderung im
Freundesland ist ihnen streng verboten, ebenso alles gotteslästerliche Fluchen und
Schwören. Jahrhunderte hindurch bildeten sie den Hauptbestandteil der kaiser¬
lichen Heere. Die Landsknechte schieden sich in Spieß- und Büchsenknechte. Die
Spießknechte trugen einen 5 m langen Spieß, die Büchsenknechte dagegen eine
Hakenbüchse oder Muskete. Diese war so schwer, daß man sie beim Abfeuern
aus einen Gabelstock legte. Für Waffen und Kleidung hatte der Landsknecht
selber zu sorgen. Nicht selten nahm er einen Burschen oder seine Frau mit.
Die Soldatenfrauen kochten, buken, wuschen und nähten für die Männer. Im
Kriege halfen sie Schanzen bauen und pflegten die Verwundeten.