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4. Handel und Verkehr. Der Wohlstand einer Stadt hing ab von der
Bedeutung ihres Handels. Die Seestädte, besonders Genua und Venedig,
holten die Schätze des Morgenlandes: Gewürz, Seide, Zucker, Waffen mit ihren
Schiffen herbei. Auf Saumtieren wurden die Waren dann durch die Alpenpässe
nach Augsburg und Nürnberg gebracht und von hier aus in alle Teile
Deutschlands verkauft. Ein Mittelpunkt des Handels am Oberrhein war das
„goldne" Mainz; am Niederrhein blühte Cöln empor, das damals den See¬
schiffen erreichbar war.
Wollte der Kaufmann Waren einkaufen, so begab er sich, in der Regel zu Pferde
und gut bewaffnet, nach Frankfurt, Cöln, Breslau oder einem anderen Ort. Dort
wurden besonders an Sonn- und Festtagen, wenn sich viele Leute zur Feier der hl. Messe
eingefunden hatten, die Waren gehandelt. Daher hießen die Märkte auch Messen. Wenn
möglich, wurden die gekauften Waren auf ein Schiff verladen, das auch der Kaufherr bestieg;
denn er durfte in den unsicheren Zeiten seine Schätze nicht aus dem Auge lassen. Die Fahrt
war mit vielen Hindernissen verknüpft. Wenn das Schiff irgendwo das Ufer berührte,
so verfiel die ganze Ladung dem Besitzer des Uferlandes. Manche Städte und Ritter
sperrten den Fluß durch ein Seil und verlangten einen Zoll. In bestimmten Stapel¬
orten mußten alle Waren ausgeladen und auf dem Markte 2—3 Tage lang zum Ver¬
kaufe ausgestellt werden. War zur Weiterreise ein Frachtwagen nötig, so mußte dieser
hier in der Stadt gemietet werden. Er wurde nach Bedarf mit 8—10 Pferden bespannt.
Die Straße war, damit der Zoll nicht umgangen werden konnte, genau vorgeschrieben.
Wer bei sandigen oder sumpfigen Stellen zur Seite fuhr oder einen Richtweg einschlug,
hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um oder berührte die Achse den Boden,
so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst Ladung dem Herrn des
Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine
Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo Räuber und Wegelagerer den
Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr von dem Herrn des Landes das
Geleit kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch sein Gebiet führen ließ. Erst nach
wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr — nicht selten nur mit einem Bruch¬
teile der gekauften Waren — in der Heimat an. Trotz all dieser Hindernisse, die dem
Handel bereitet wurden, wuchs der Reichtum der Kaufherren. In Augsburg hatten zur
Zeit der Reformation die Fugger und Welser die Schuldverschreibungen mancher
Fürsten in ihrer Truhe.
5. Die I)anfa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht
selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten
ihre Schiffe, die
den Rhein und
die Elbe befuh¬
ren. Auch mach¬
ten Seeräuber
die Schiffahrt
auf der Nord-
und Ostsee un¬
sicher. Da ver¬
einigten sich Lü¬
beck und Ham-
burg(1241)und
beschlossen, sich
gegen diese Räu¬
ber zu schützen. Burgtor in Lübeck.