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Geschichte.
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Birchenstrafen verbot er die Mißbräuche der Simonie (vgl. 5. 25) und der Investitur.
Unter Investitur verstand man die Verleihung höherer Birchenämter, wie der würde
eines Bischofs oder Abtes, durch die Landesfürsten vermittels der Belehnung mit Bing
und Stab. Er bestimmte, die Ernennung der Priester, höherer wie niederer, sei das
alleinige Recht der Birche. Damit nun die Geistlichen in völliger Freiheit und Zitten-
reinheit der Erfüllung ihrer pflichten leben könnten, erneuerte er die Zölibatsgesetze,
durch welche die Geistlichen zur Ehelosigkeit verpflichtet wurden.
7. Beginn der Rumpfes zwischen Kaiser und Papst. Trotz des päpstlichen
Verbotes der Simonie und der Investitur fuhr der Baiser fort, die Investitur auszuüben
und mit Geistlichen, die der Papst wegen Simonie gebannt hatte, zu verkehren. Der
Papst machte ihm deswegen ernste, wohlgemeinte Vorhaltungen. Er gab ihm zu ver¬
stehen, daß er bei Fortsetzung seines frevelhaften Tuns die größte Uirchenftrafe, den
Bannspruch, zu erwarten habe. wer im Banne war, wurde von Gottesdienst und Sakra¬
menten ausgeschlossen und durfte, wenn er gestorben war, nicht kirchlich beerdigt werden.
Heinrich aber ließ sich nicht raten. In seiner Verblendung berief er vielmehr die deutschen
Bischöfe zu einer Versammlung nach Worms. hier wurde die Absendung eines in heftigen
und maßlosen Ausdrücken gehaltenen Schreibens an den Papst beschlossen, das ihm seine
Absetzung mitteilte. Auf dieses Schreiben hin sprach Gregor VII. über Heinrich den Bann
aus und entband feine Untertanen vom Eide der Treue gegen ihn.
8. Banossa. Als die Nachricht, daß Heinrich vom Papste gebannt und abgesetzt
sei, sich in Deutschland verbreitete, empörten sich die Sachsen von neuem. Die Zahl der
Anhänger des Bönigs wurde immer geringer. Die süddeutschen Fürsten beschlossen sogar,
einen neuen Bönig zu wählen, wenn Heinrich nicht innerhalb eines Iahres vom Banne
losgesprochen sei. Da erkannte Heinrich, daß die deutschen Fürsten ihm feindlicher seien
als der Papst. Uni sich in seiner königlichen würde zu behaupten, faßte er den Entschluß,
persönlich die Verzeihung des Papstes zu erflehen. Im Winter des Jahres 1077 reiste
er, begleitet von seiner Gemahlin, seinem dreijährigen Söhnchen und wenigen Dienst-
mannen, durch Burgund nach Italien. Gregor VII. befand sich damals gerade auf einer
Keife nach Deutschland, hier sollte nämlich gemeinsam von den deutschen Anhängern
und Gegnern des Bönigs auf einem Reichstage vor dem Papste als Schiedsrichter das
Schicksal Heinrichs entschieden werden. Da der Papst annahm, daß Heinrich in feind¬
seliger Absicht nach Italien käme, zog er sich nach Banossa, einem festen Schloß der
Markgräfin Mathilde, zurück, hier erschien Heinrich, tat drei Tage lang nach damaliger
Sitte Birchenbuße und erhielt vom Papste Lossprechung vom Banne. Seine Reue war
aber nur von kurzer Dauer, denn bald darauf verband er sich mit den Lombarden gegen
den Papst.
9. Rumpf mit Rudolf von Schwaben. Trotz des Ganges nach Banossa setzten
die deutschen Fürsten Heinrich IV. ab und erwählten den herzog Rudolf von Schwaben.
Dieser wurde besonders von den Sachsen unterstützt. Auch der Papst begünstigte den
neuen Baiser und sprach den Bann zum zweiten Male über Heinrich aus. Ein blutiger
Bürgerkrieg entbrannte, in dem Deutschland furchtbar verheert wurde. Mehrere Jahre
schwankte das Glück. Da verlor Rudolf in einer Schlacht (in der Nähe von Merse¬
burg) die rechte Hand und erlag der Verwundung (1080). Sterbend soll er gesagt
haben: „Das ist die Hand, mit der ich dem Bönige Heinrich Treue geschworen habe."
Er liegt im Dome zu Merseburg begraben, wo die vertrocknete rechte Hand noch heute
gezeigt wird.