Nachträge und Berichtigungen. 
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Als Nr. 881a ist einzuschalten: 
Tie ans den baupolizeilichen Vorschriften sich erge¬ 
benden Beschränkungen der Ueberbauung von Grund- 
stücken oder Grundstücksteilen oder der Art der Be¬ 
nützung von Bauten oder Bauteilen sind, weil dem 
öffentlichen Recht angehörig, zur Eintragung in das 
Grundbuch nicht geeigtiet. Damit solche Beschrän¬ 
kungen, soweit sie sich nicht schon aus den allgemeinen 
baupolizeilichen Vorschriften ergeben, vielmehr von 
dem Eigentümer mit Rücksicht auf ein von ihm oder 
einem anderen Eigentümer eingereichtes Baugesuch in 
der vorgeschriebenen Form der Baupolizeibehörde ge¬ 
genüber aus deren Verlangen übernommen worden 
sind, auch späteren Erwerbern gegenüber wirksam 
werden, sind sie ans Anordnung des Bezirksamts in ein 
von der Gemeinde zu führendes Baula st enbuch 
einzutragen. Tie Einsicht dieser Baulastenbücher ist 
jedermann gebührenfrei gestattet. 
Zn Nr. 894 ist vor dem ersten Strichpunkt einzuschalten: 
sofern sie nicht in gehöriger Form öffentlich bekannt 
gemacht worden sind. 
Zu Nr. 994, Absatz 2 wird durch folgende Ausführungen ersetzt: 
Tie Rechtsverhältnisse des Scheckverkehrs sind neuer¬ 
dings ähnlich denen des Wechselverkehrs durch ein be¬ 
sonderes Reichsgesetz geregelt worden; besonders her¬ 
vorzuheben ist, daß jeder Scheck binnen bestimmter 
Frist zur Zahlung vorgelegt werden muß, im Inland 
ausgestellte und zahlbare Schecks binnen zehn Tagen 
nach der Ausstellung. 
Neben den Banken befaßt sich seit 1. Januar 1909 
auch die Post mit dem Scheckverkehr, ihre Organe 
sind die Postscheckämter. Bei dieser vollzieht er sich im 
allgemeinen in derselben Weise, wie bei den Banken, 
Einzahlungen auf ein Konto können durch Barzah¬ 
lung oder Ueberweisung von einem anderen Konto, 
Rückzahlungen durch Ueberweisung auf ein anderes 
Konto (Giroverkehr s. Nr. 993) oder mittels Scheck 
erfolgen. Die eingezahlten Beträge werden nicht ver¬ 
zinst, dagegen werden für die Tätigkeit der Postscheck¬ 
ämter und Postanstalten Gebühren erhoben. Es ist 
zu wünschen, daß mit der Einbürgerung des Scheck-
	        
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