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Streitroß in den Fluß, um hindurchzuschwimmen. Da riß ihn der Strudel
hinab in die Flut. Als die Seinen ihn ans Land zogen, war er eine Leiche.
Unermeßlicher Jammer erhob sich im Kreuzheer. Viele Kreuzfahrer zogen
heim und brachten die Trauerkunde nach Deutschland. Man wollte nicht
glauben, daß der gewaltige, geliebte Kaiser tot sei. Die Sage ließ ihn tief
im Schoße des Kyffhäuser schlafen, von wo er wieder kommen sollte, um
des Deutschen Reiches Herrlichkeit wieder aufzurichten.
8 60. Die kaiserlose Zeit. Um die Mitte des 13. Jahr¬
hunderts starb der letzte Kaiser aus dem Hause der Hohenstaufen. Die
deutsche Kaiserkrone kam in die Hand fremder Fürsten. Diese führten zwar
den Kaisertitel, aber sie hatten keine Macht im Reiche. Das war die „kaiser¬
lose, die schreckliche Zeit" für unser Vaterland. Die Fürsten des Reiches
schalteten und walteten nach Gutdünken. Sie schlossen Bündnisse miteinander
gegen Ritter und Städte; die Ritter und Städte dagegen verbündeten
sich gegen die Fürsten und gegeneinander. Es war vielfach ein Krieg aller
gegen alle. Wer die stärkste Faust hatte, behielt schließlich Recht (Faustrecht).
Die Ritter überfielen von ihren festen Burgen aus den Kaufmann, der mit
seinen Waren durch die Lande zog. Sie beraubten ihn, warfen ihn ins
Burgverließ und erpreßten großes Lösegeld von ihm. Ein Ritter sagte dem
andern Fehde an, überfiel dessen Dörfer, raubte sie aus und verbrannte sie,
verwüstete die Felder und trieb die Herden davon. Die unglücklichen Bauern
standen dem wehrlos gegenüber. Am besten waren noch die Bürger der
festen Städte daran. Sie hatten wenigstens Schutz hinter ihren Mauern.
Freilich mußten sie diese nicht selten gegen Fürsten und Ritter in schweren
Kämpfen verteidigen.
8 61. Die Femgerichle. 1. Was sie waren. Wir wissen,
daß Karl d. Gr. Gaugrafen einsetzte, die im Namen des Kaisers auch Gericht
in ihrem Gau halten mußten. Der Graf war Vorsitzender im Gericht; die
Richter (Schöffen) wurden aus freien Männern gewählt. Der Gerichtsplatz
hieß Malstatt, später „Freistuhl". Die freien Männer, welche nicht Schöffen
waren, bildeten den „Umstand". In Westfalen haben sich diese Gerichte am
längsten gehalten. Sie hießen später Femgerichte. Schöffen konnten nur
freie, makellose Männer werden. Fürsten, Ritter und Bürger suchten die
Ehre, Freischöffen zu sein. Diese bildeten schließlich einen großen Bund, der
seine Mitglieder in ganz Deutschland hatte. Der Bund hatte einen besonderen
Gruß und eine heimliche Losung, d. h. wenige Worte, deren Sinn nur die
Mitglieder wußten. Daher hießen sie auch wohl die Wissenden. An Gruß
und Losung erkannten sie sich überall in der Welt. Die Gerichtsdiener
hießen Fronboten.
2. Wie die h. Feme richtete. Ein echtes Femgericht konnte nur
auf der „roten Erde" Westfalens gehalten werden. Der oberste Freistuhl
stand bei Dortmund. Die Feme richtete besonders schwere Verbrechen:
Mord, Raub usw. Der Fronbote mußte den Angeklagten durch einen Brief
mit 7 Siegeln laden. Am Gerichtstage traten Freigras und Schöffen am
Freistuhl bei Hellem Tageslicht zusammen. Nur Wissende durften zugegen
sein. Daher nannte man das Gericht „heimliches" Gericht. Vor dem Frei¬
grafen lag ein Schwert, das Zeichen der höchsten Gerichtsbarkeit, und ein