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getötet, so soll er 36 Schilling zahlen. Wenn ein Freier dem anderen den Daumen
abschlägt, so soll er 50 Schilling schuldig sein ꝛc. Bei Berechnung des Wergeldes
gilt ein Ochse 2, eine Kuh 1, ein Hengste6, ein Schwert mit der Scheide J, ein
Helm mit Spitze 6 Schilling ꝛc.
2. Gottesurteile. Wenn es dem Richter nicht gelingen wollte, Schuld oder
Unschuld eines Angeklagten festzustellen, so griff er — besonders bei Frauen und
Sklaven — zum Gottesurteil.
Man glaubte nämlich, daß Gott
den Unschuldigen in seinen Schutz
nehmen und zu seinen Gunsten die
Naturgesetze aufheben werde. Das
am häufigsten angewandte Gottes⸗
urteil war die Probe des heißen
Wassers. Bei dieser wurde ein
Stein an einer Schnur in einen
Kessel mit siedendem Wasser ge—
halten. Der Angeklagte mußte
diesen Stein mit bloßem Arme
herausheben. Zeigte der Arm
nach 3 Tagen Brandwunden, so
war damit die Schuld bewiesen. en
Eine andere häufig ange— Golncsurtei.
wandte Probe war die Feuerprobe.
Dabei mußte der Verklagte über 6, 9 oder 12 glühende Pflugschare mit bloßen Füßen
hinwegschreiten oder ein glühendes Eisen eine Strecke weit in der bloßen Hand
forttragen. Verbrannte er sich dabei, so galt er für schuldig und hatte meistens
eine qualvolle Todesstrafe zu erleiden. Auch der Zweikampf und das Los wurden
in einzelnen Fällen angewandt, um Schuld oder Unschuld darzutun. An die
Stelle des blutigen Zweikampfes wurde später von den Geistlichen die Kreuzprobe
gesetzt. Während nämlich der Priester die Messe las, mußten Kläger und An—
geklagter mit ausgebreiteten Armen vor einem Kreuze unbeweglich stehen. Wer
die Arme zuerst sinken ließ, wurde für schuldig erklärt.
Bei einem Morde wurde gewöhnlich das Bahrrecht angewandt. Der des Mordes
Verdächtige mußte dabei an die auf einer Bahre liegende Leiche herantreten und mit der
Hand einigemal die Wunden des Erschlagenen berühren. Fingen hierbei die Wunden an
n oder zeigte sich Schaum vor dem Munde des Toten, so galt der Angeklagte für
uldig.
15. Karl der Große. 768 —814.
1. Bedeutung. Unter den Fürsten des Frankenlandes nimmt Karl d. Gr.
Pipins des Kurzen Sohn, die hervorragendste Stelle ein. Sein Reich erstreckte sich
anfangs über das heutige Frankreich, Baden, Württemberg, Bayern und Thüringen.
Das hohe Ziel, das er sich gesteckt hatte, war, alle deusschen Stämme zu einem
Reiche zu vereinigen und in diesem Reiche die christliche Kirche zur Herrschaft zu
bringen. Zu seiner Zeit waren es von allen deutschen Völkern nur noch die Sachsen,
die als Heiden in alter Selbständigkeit fortlebten. Als seine Hauptaufgabe be—
trachtete er es daher, dieses Land seinem Reiche einzuverleiben und die Bewohner
desselben für das Christentum zu gewinnen. — In seiner Gesinnung war Karl
durch und durch deutsch, und daher lebt er in Sagen und Liedern als ein echt
deutscher Mann fort.
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