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und ihre Treue, mit der sie das gegebene Wort hielten und ihrem Führer bis
in den Tod folgten, ihre Keuschheit und unbegrenzte Gastfreunds chaft*).
Sie besaßen eine hohe Achtung vor der einzelnen Persönlichkeit; hierin
wurzelte bei ihnen die Unverletzlichkeit des Körpers und des Hauses, das Recht
der Selbsthilfe und Fehde. Über alles aber ging den Germanen ihre Freiheits¬
liebe. Den Tugenden standen die Laster der Trunksucht und Spielsucht
gegenüber, zu denen die Anschauung verführte, daß der freie Mann außer Krieg
und Jagd keine Beschäftigung haben dürfe. Gewöhnlich wurde um Rinder und
Pferde, Schafe und Schweine, Knechte und Mägde gespielt; aber auch Haus und
Hof, Weib und Kind, ja selbst die eigene Freiheit wurde aufs Spiel gesetzt.
(Daher die Redensart: er setzt sein Leben aufs Spiel.) Als Trinkgefäße wurden
gern die Hörner des Auerochsen be¬
nutzt. In der Trunkenheit brach oft
die Streitsucht hervor und führte
zu schweren Bluttaten.
8. )Iltgernianiscke Holen-
bestaNung. Ihre Toten verbrannten
die Germanen auf dem Scheiterhaufen.
Die Asche wurde meistens in einer Urne
aufbewahrt, die man in einer Stein¬
kammer unter einem Hügel beisetzte.
Die Küstenvölker ließen den Toten in
einem angezündeten Schiff auf dem
Meere verbrennen. Dem Hausherrn
folgten Tiere und Knechte in den Tod,
bei einigen Stämmen auch die Frau^).
An vielen Orten hat man auch ver-
Steiusetzung mit Knochenurnen, steinerte Gerippe in sitzender und liegender
von der Erde befreit. Aus Niederdeutschland. Stellung aufgefunden, ein Zeichen, daß die
Im Museum für Völkerkunde zu Berlin. Toten auch begraben wurden. In solchen
Gräbern findet man häufig Stemhammer,
Schwerter, Ringe u. dgl., sowie Töpfe und Schalen, in denen man den Toten Speise
und Trank mitgab.
b. Familienleben.
1. Vermählung. Die Braut wurde vom Bräutigam gekauft, in weiter
zurückliegenden Zeiten auch geraubt. Ein angesehenes Mitglied aus der Sippe
(S. 6) des Freiers besprach sich mit dem Vater des Mädchens oder wer
sonst ihr Muntwalt war (Munt — Schutz, daher Vormund). Wurde die
Werbung angenommen, so einigte man sich über die Höhe des Entgelts, das
der Freier an die Sippe des Mädchens zu entrichten hatte und das als Ersatz
dafür galt, daß diese ein arbeitstüchtiges Mitglied weggab. Das Entgelt oder
der Muntschatz bestand in Rindern (S. 3), in einem Roß mit voller Auf-
zäumuug oder in Waffen. Dann wurde die Verlobung vollzogen. Die Ver¬
mählung fand in dem festlich geschmückten Hause der Braut vor den beiderseitigen
Verwandten statt und wurde gewöhnlich in die Zeit nach der Ernte verlegt. Als'