481
Freiheit zu erkennen, und da jeder Kamtschadale wenigstens sechs Hu-nde
hat, so heulen in einem Orte, wo zwanzig Familien wohnen, wenigstens
120 Hunde, was natürlich sehr gräßlich klingt. Der Fischvorrat, womit
man im Winter die Hunde füttert, befindet sich in verdeckten Gruben,
worin derselbe in Fäulnis übergegangen ist. Wird im Winter eine solche
Grube geöffnet, so verbreiten sich die schrecklichsten Gerüche, die indes der
Kamtschadale nicht unangenehm zu finden scheint, und für die Hunde sind
die faulen Fische wahre Leckerbissen, die sie lieber, als gefrorne und ge¬
trocknete fressen. Auf Reisen bekommt jeder Hund morgens höchstens
einen halben Fisch, abends die volle Fütterung; seinen Durst löscht er
mit Schnee und Eis. Mit hungrigem Magen läuft er 103 bis 140 km
in einem Tage, und ihrer 6 ziehen eine Last von 300 kg.
Kunde von dem Evangelium brachte in diese kalten Gegenden der
Däne Hans Egede, der einen unwiderstehlichen Trieb in sich fühlte, die
alten christlichen Gemeinden dort auszusuchen. Sendboten der Brüder¬
gemeinde folgten; sie legten Neu-Herrnhut an, das anfangs nur von den
drei Missionaren bewohnt wurde; denn ihre Wirksamkeit war lange er¬
folglos. Sie wurden verspottet, verhöhnt, ihre Predigten wurden mit
entsetzlichem Geschrei und Lärm unterbrochen. Als aber einst die Ge¬
schichte von Jesu Kampf in Gethsemane vorgelesen wurde, trat ein Eskimo
vor und sprach mit großem Ernste: „Wie war das? Laß mich das noch
einmal hören. Ich wünsche auch selig zu werden." Und damit war
dem Christentum die Bahn gebrochen. Neue Ansiedlungen (Lichtenfeld,
Lichtenan, Friedrichsthal) konnten gegründet werden. Die Bibel wurde
übersetzt; Gesänge wurden gedichtet, Kirchen und Schulen erbaut; christ¬
liche Kolonieen blühen jetzt auf der ganzen Westküste von Grönland und
in ganz Labrador.
344. Der Eisbär.
Der gewaltigste unter allen seines Geschlechts ist der Eisbär. Er
tritt dem Menschen mit allen Schrecken tierischer Kraft, aber auch tierischer
Tücke entgegen. Von der Plumpheit und Dummheit des Landbären ist
Eisbär.
III.
31