Full text: Griechische und römische Geschichte (H. 1)

§ 29, 30 
Dritte Periode. Die Zeit der Bürgerkriege. 
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Perikles, § 11, 3!) Bei seinem erfolgreichen Vorgehen stützte er sich ans 
den Ritterstand, dem er die vom Senat bis dahin ausgeübte Gerichts- 
barkeit übertrug: eine folgenschwere Maßnahme, die eine tiefe Kluft zwischen 
den Parteien schuf. Dann aber verscherzte Gajns die Gunst des Volkes 
dadurch, daß er die Verleihung des römischen Bürgerrechtes an die ita- 
tischen Bundesgenossen beantragte. Er wurde nicht wiedergewählt und 
verlor in einem Straßenkampfe gegen die Senatspartei 121 das Leben. 121. 
Viele seiner Anhänger wurden hingerichtet; aber seine wichtigsten Gesetze 
— das über die Grundbesitzverteilung und über die Gerichtsbarkeit — 
blieben in Geltung. 
Auf eine günstige Verteilung des Grundbesitzes sucht auch der moderne 
Staat einzuwirken; solche Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung eines leistungs- 
fähigen Bauernstandes bezweckt in Preußen die innere Kolonisation. 
4. Cornelia, deren Wunsch sich in so verhängnisvoller Weise erfüllt 
hatte, trug mit würdiger Ergebung ihr Geschick. Von der Verehrung des 
Volkes gegen sie und ihre Söhne zeugte die ihr errichtete Bildsäule mit 
der Inschrift: „Cornelia, die Mutter der Gracchen." 
§ 30. Marius und Sulla. 
1. Marius, der „dritte Gründer Roms". Nach dem Tode des 
Gajus Gracchus wurde Marius, eines Bauern Sohn, der sich unter dem 
jüngeren Scipio zum Feldherrn herangebildet hatte, der Mann des Volkes. 
Von ihm allein erwartete man Schutz gegen zwei germanische Volksstämme, 
die in Italien einzufallen drohten, die Cimbern und die mit ihnen ver- 
bündeten Teutonen. Die Cimbern hatten die Römer 113 bei Noreja 113. 
in den Ostalpen und seitdem mehrere Male im südöstlichen Gallien (tri der 
heutigen Provence), das die Römer vor kurzem unterworfen hatten, besiegt 
und verbreiteten in Rom einen „cimbrischen Schrecken". Marius, als . 
Feldherr gegen diese Völkerschaften ausgesandt, drillte die verwilderten 
römischen Soldaten zwei Jahre hindurch im Gebiete der unteren Rhone 
für den Entscheidnngskampf und vernichtete das Heer der Teutonen 102 
bei Aqnä Sextiä. 101 schlug er auch die Cimberu, die das Etschtal 101. 
herabgekommen waren, auf den Randischen Feldern (bei Vercellä). 
Den heimkehrenden Sieger begrüßte das Volk als „dritten Gründer Roms". 
2. Der Bundesgenossenkrieg, 91—88. Wie vordem der klug die 
kommende Entwicklung der Dinge erfassende Cajus Gracchus, so trat jetzt 
Livius Drusus, der letzte der großen Tribunen, für die Verleihung 
des Bürgerrechts an die Bundesgenossen ein. Vergebens! Die 
Nobilität wie die Masse des Volkes waren dagegen. Der Tribun selbst 
fiel durch Meuchelmord (91). Da flammte die Empörung auf bei den 
Bundesgenossen, die Roms Schicksal in Gefahr und Not miterfahren hatten, 
sich als Staatsbürger aber dauernd zurückgesetzt sahen: der größte Teil der 
Bewohner Mittel- und Unteritaliens trat unter Waffen. Ein selbständiger 
Bundesstaat ward gebildet, und mehrere Heere wurden aufgestellt: ihrer An- 
grisfskrast vermochte Rom zunächst nicht zu widerstehen. Da erhielten zuerst
	        
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