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Diese Staatsveranderung, welche in der englischen Geschichte
die Revolution genannt wird, zeichnete sich noch besonders
dadurch aus, daß sie die englische Constitution, welche durch die
Wkllkühr der Könige aus den Häusern Tudor (s. erste Abth.
B. II. S. 381) und Stuart in allen ihren Theilen war zer¬
rüttet worden, wieder herstellte. Man übergab nämlich dem
neuen Könige, Wilhelm III., mit der Krone zugleich, gleich¬
sam als die Bedingung derselben, die berühmte Bill oder Er¬
klärung der Rechte (Bin of rights, declaration of rights),
in welcher auf das genaueste die Verhältnisse der königlichen und
der Volksgcwalt bestimmt wurden. Kraft dieser Parlamentsacte
darf der König z. B. Niemanden von den Gesetzen entbinden, kein
besonderes geistliches Gericht einsetzen, keine Auflagen ohne Ge¬
nehmigung des Parlaments ausschreiben, kein Heer in Friedcns-
zeitcn unterhalten ohne Bewilligung der Volksrepräscnlanten;
Niemandem wegen allzufreier Rede im Parlamente anderswo, als
bei dem Parlamente selbst belangen; und dem Volke ist cs erlaubt,
im Nothfalle auch die Waffen gegen ihn selbst zu ergreifen. *)—
In Schottland wurde Wilhelm III. gleichfalls von den Ständen
als König anerkannt, und diese Anerkennung in einer Parlaments¬
acte confirmirt; in Irland hingegen mußten erst die Waffen ent¬
scheiden, ob Jakob oder Wilhelm König seyn sollte, wie an sei¬
nem Orte wird erzählt werden.
Bcmcrkenswerth ist cs, daß, als im Jahre 1674 die Ver¬
mählung der Prinzessin Maria mit dem Prinzen Wilhelm von
Oranicn im englischen Staatsrathe überlegt wurde, Jakob durch¬
aus nicht darein willigen wollte, ohne für seine Abneigung gegen
diese Heirath Gründe angcben zu können. Sein Bruder Karl II.
bestand jedoch wider Willen des Vaters darauf und ließ die Ver¬
mählung zu dessen Mißvergnügen vollziehen.
*) Da die Rechte der Krane somit sehr beschrankt wurden, so nannte
der französische Witz Wilhelm III. einen König von Holland und
Statthalter von England.
N. G. I.
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