Full text: Realienbuch für die katholischen Volksschulen Württembergs

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faltige Erziehung erhielt. Nachher kam er an den Hof des weltgebie¬ 
tenden Kaisers Karl V. Dieser fand Gefallen an dem aufgeweckten 
Jüngling und nahm ihn auf seinen weiten Reisen mit sich. Auf einer 
solchen entfloh Christoph zu seinen Verwandten nach Bayern. Später 
hielt er sich in Mömpelgard auf, wo er zum neuen Glauben übertrat. 
Im November 1560 eilte er an das Sterbelager des Vaters, traf ihn 
aber nicht mehr unter den Lebenden. 
Regierungsantritt. Mit fester Hand ergriff der in harter Schule 
gereifte Mann die Zügel der Regierung. Sein Erbe war in einem 
traurigen Zustande. Eine große Schuldenlast drückte das Land; durch 
die neue Lehre waren die Gemüter entzweit, und König Ferdinand 
machte Ansprüche auf das Herzogtum. Erst nach langen Verhand¬ 
lungen kam ein Vergleich zustande. Christoph behielt sein Land, aber 
nur als österreichisches Lehen und gegen Entrichtung einer Summe 
von 250 000 Gulden. 
Landrecht 1555. Um Ruhe und Frieden in dem aufgeregten 
Lande herzustellen, bestätigte Christoph den „Tübinger Vertrag" 
in seinem vollen Umfang. Er erneuerte und verbesserte die „Landes¬ 
ordnung" Eberhards im Bart und schuf ein Landesgesetzbuch, das 
im Jahre 1555 veröffentlichte „Land recht". Ebenso führte er 
durch die „Landmeß- und Eichordnung" gleiches Maß und Gewicht 
ein und gab noch andere Vorschriften in bezug auf Handel und 
Gewerbe, wodurch der Wohlstand des Landes wuchs. 
Kirchenordnung 1559. Mit Eifer führte Herzog Christoph das 
Werk seines Vaters zu Ende, Württemberg protestantisch zu machen. 
Seine Berater waren Johannes Brenz aus Weilderstadt, Propst 
an der Stiftskirche zu Stuttgart, und Jakob A n d r e ä, Kanzler der 
Universität Tübingen. Nach seiner „K i r ch e n o r d n u n g" vom 
Jahre 1659 sind die evangelisch-kirchlichen Verhältnisse im wesentlichen 
bis heute eingerichtet. Für die Heranbildung evangelischer Geistlichen 
erweiterte er das Augustinerkloster in Tübingen zum „Stift"; in den 
aufgehobenen Klöstern zu Blaubeuren, Urach und Maulbronn gründete 
er die niedern Seminare. 
Schulordnung 1559. Auch dem Schulweseu wandte Christoph 
seine Aufmerksamkeit zu, und zwar galt seine Sorge ebenso dem 
niedern wie dem höhern Schulwesen. Seine Schulordnung 
vom Jahre 1559 ordnete für jeden Ort die Errichtung von Schulen 
an, an deren Unterricht auch die Mädchen teilnehmen sollten; in den 
Städten sollten lateinische Schulen errichtet werden. 
Bauten. Herzog Christoph war ein sparsamer Mann. Seinem 
haushälterischen Sinn gelang es, die Schulden des Landes mehr und
	        
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