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faltige Erziehung erhielt. Nachher kam er an den Hof des weltgebie¬
tenden Kaisers Karl V. Dieser fand Gefallen an dem aufgeweckten
Jüngling und nahm ihn auf seinen weiten Reisen mit sich. Auf einer
solchen entfloh Christoph zu seinen Verwandten nach Bayern. Später
hielt er sich in Mömpelgard auf, wo er zum neuen Glauben übertrat.
Im November 1560 eilte er an das Sterbelager des Vaters, traf ihn
aber nicht mehr unter den Lebenden.
Regierungsantritt. Mit fester Hand ergriff der in harter Schule
gereifte Mann die Zügel der Regierung. Sein Erbe war in einem
traurigen Zustande. Eine große Schuldenlast drückte das Land; durch
die neue Lehre waren die Gemüter entzweit, und König Ferdinand
machte Ansprüche auf das Herzogtum. Erst nach langen Verhand¬
lungen kam ein Vergleich zustande. Christoph behielt sein Land, aber
nur als österreichisches Lehen und gegen Entrichtung einer Summe
von 250 000 Gulden.
Landrecht 1555. Um Ruhe und Frieden in dem aufgeregten
Lande herzustellen, bestätigte Christoph den „Tübinger Vertrag"
in seinem vollen Umfang. Er erneuerte und verbesserte die „Landes¬
ordnung" Eberhards im Bart und schuf ein Landesgesetzbuch, das
im Jahre 1555 veröffentlichte „Land recht". Ebenso führte er
durch die „Landmeß- und Eichordnung" gleiches Maß und Gewicht
ein und gab noch andere Vorschriften in bezug auf Handel und
Gewerbe, wodurch der Wohlstand des Landes wuchs.
Kirchenordnung 1559. Mit Eifer führte Herzog Christoph das
Werk seines Vaters zu Ende, Württemberg protestantisch zu machen.
Seine Berater waren Johannes Brenz aus Weilderstadt, Propst
an der Stiftskirche zu Stuttgart, und Jakob A n d r e ä, Kanzler der
Universität Tübingen. Nach seiner „K i r ch e n o r d n u n g" vom
Jahre 1659 sind die evangelisch-kirchlichen Verhältnisse im wesentlichen
bis heute eingerichtet. Für die Heranbildung evangelischer Geistlichen
erweiterte er das Augustinerkloster in Tübingen zum „Stift"; in den
aufgehobenen Klöstern zu Blaubeuren, Urach und Maulbronn gründete
er die niedern Seminare.
Schulordnung 1559. Auch dem Schulweseu wandte Christoph
seine Aufmerksamkeit zu, und zwar galt seine Sorge ebenso dem
niedern wie dem höhern Schulwesen. Seine Schulordnung
vom Jahre 1559 ordnete für jeden Ort die Errichtung von Schulen
an, an deren Unterricht auch die Mädchen teilnehmen sollten; in den
Städten sollten lateinische Schulen errichtet werden.
Bauten. Herzog Christoph war ein sparsamer Mann. Seinem
haushälterischen Sinn gelang es, die Schulden des Landes mehr und