Metadata: Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen (Kursus 1)

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den. Aus kurzen Mörsern schleuderte man mit ihrer Hilse große Stein¬ 
kugeln gegen die Mauern der Städte und Burgen und zertrümmerte 
dieselben. Später verlängerte man die Mörser zu Kanonen; sie waren 
aber noch so schwerfällig, daß sie nur mit Mühe fortbewegt werden 
konnten. Darum erfand man Schießgewehre, die ein einzelner Mann 
bequem tragen konnte; man nannte sie Donnerbüchsen. Freilich mußten 
sie noch mit einer Lunte, d. H. mit einem glimmenden Faden abge¬ 
brannt werden. Das war unbequem und erschwerte das Zielen. Des¬ 
halb versah man endlich die Donnerbüchsen mit einem Schloß; das be¬ 
stand aus einem Stahlrad, welches an einem Feuerstein Funken schlug, 
die auf das darunter befindliche Pulver fielen und es entzündeten. Da 
der Feuerstein in manchen Gegenden auch „Flintstein" genannt wurde, 
so erhielten nuu die Donnerbüchsen den Namen „Flinten". Später 
haben die Schießgewehre noch manche andre Verbesserungen erfahren. 
Sie aber waren es namentlich, die das Ritterthum zum Fall brachten. 
Was nützte jetzt dem Ritter seine feste Burg? Den Kugeln der Feinde 
konnte sie doch nicht trotzen. Was nützte ihm seine persönliche Stärke, 
seine Tapferkeit, fein Muth ? Eines Feiglings Schuß konnte leicht aus 
weiter Ferne feinem^ Leben ein Ende machen. Darum blieb er lieber 
ruhig auf seinem Schloß und überließ das Kriegshandwerk denen, die 
für Lohn oder Sold kämpften, den Soldaten. 
4. Sollte aber der zu Worms eingeführte ewige Landfrieden aufrecht 
erhalten werden, so mußte ein Gerichtshof da sein, bei welchem die, 
welche sonst in streitigen Fällen zum Schwert gegriffen hatten, ihr Recht 
suchen konnten. Maxmilian setzte darum ein Re ich ska m m er- 
gericht ein, welches die Streitigkeiten der Fürsten und Ritter unter 
einander entscheiden sollte, an welches sich aber auch diejenigen wenden 
konnten, die mit dem Urtheile der sonstigen Gerichte nicht zufrieden 
waren. Es wurde anfangs zu Frankfurt am Main eröffnet und hatte 
zuletzt seinen Sitz zu Wetzlar an der Lahn. 
Um aber den Beschlüssen dieses Reichskammergerichts auch Kraft 
und Nachdruck zu verschaffen, traf Maxmilian noch eine andre Einrich¬ 
tung. Er theilte ganz Deutschland in zehn Kreise. Jeder 
Kreis erhielt einen Kreisobersten, welcher den Landfrieden zu überwachen 
und die Urtheile des Kammergerichts zu vollstrecken hatte. 
Die Schweiz, die bis dahin zu Deutschland gehört hatte, mochte 
freilich von diesen Neuerungen nichts wissen; sie versagte dem Reichs¬ 
kammergerichte ihre Anerkennung, und da Maxmilian nicht im Stande 
war, sie zum Gehorsam zu zwingen, trennte sie sich ganz vom 
deutschen Reiche. 
5. Noch ein andres großes Verdienst hat sich Maxinilian um Deutsch¬ 
land erworben. Früher war es um die Verbindung der einzelnen 
Orte nicht gut bestellt. Nur zwischen den größeren Handelsstädten ritten 
Boten oder fuhren Landkutschen hin und her. Jenen konnte man wohl 
auch einen Brief mitgeben, diese nahmen wohl auch Reisende und Ge¬ 
päck mit. „Sollten aber Briese an/Orte gelangen, welche nickt an der 
Straße lagen, oder waren sie für das Ausland bestimmt, so mußte man
	        
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