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hefte einer illustrierten Zeitschrift. Weitere Bände dieser Art
liegen auf dem Fensterbrett. Sie sind eine Gabe der Kaiserin,
die von Zeit zu Zeit neues Lesematerial überweist. Die Pfründ-
nerinnen sind weniger seßhafter Art als ihre Partner von nebenan.
Man trifft in der Regel nur wenige zu Hause an, die anderen sind
„auf Besuch". Auf die Frage, ob sie mit ihren Nachbarn gute
Kameradschaft halten, antworten sie mit zahnlosem Kichern. Dann
stimmen sie ein Loblied auf Herrn Krupp an, der so gut für ihr
Alter gesorgt habe.
In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich der thüringisch-
liebliche Park des Kruppschen Genesungsheims, das auf
das vortrefflichste eingerichtet ist und in dem sich die aus den
Krankenhäusern entlassenen, in Genesung begriffenen, Arbeiter des
Werkes erholen.
Die zweite Aufgabe war die, daß Krupp den Arbeiter aus den
Händen der Wucherer und unsolider Geschäftsleute zu befreien
suchte, denen bis dahin ein großer Teil des Arbeitsverdienstes zu¬
geflossen war. Der Arbeiter sollte alle seine Lebensbedürfnisse
gut und billig erhalten und zugleich daran gewöhnt werden, bar
zu zahlen. So entstand die K o n s u m a n st a l t, die eine immer
größere Ausdehnung angenommen hat. Seit 1890 ist von der
Firma die Einrichtung getroffen worden, daß der bei der Konsum¬
anstalt erzielte Gewinn den diese Anstalt benutzenden Werk¬
angehörigen wieder zufällt. Das geschieht in Form eines Rabatts,
der auf Grund des Bilanzergebnisses nach Schluß des Geschäfts¬
jahres festgestellt und vor Weihnachten bar ausgezahlt wird. In
den letzten Jahren konnten durchschnittlich 6 % Rabatt zur Ver¬
teilung kommen.
In einer B ü r st e n - und Dütenfabrik finden Halb¬
invalide und Töchter der Arbeiterwitwen Beschäftigung.
Eine P l ä t t a n st a l t beschäftigt ebenfalls Witwen und
Töchter von Angehörigen der Fabrik. Außerdem erhalten die
letzteren durch die Konsumanstalt Verdienst zugewiesen. Schon
1890 hatten etwa 460 Witwen und Töchter auf diese Weise einen
Gesamtverdienst von 43030 Mark anfzuweifen.
Die Einrichtung von Kranken-, P e n s i o n s - und
1l u t e r st ü tz u n g s k a s s e n sollte den Arbeiter und seine Familie
in Fällen der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit vor Not schützen.
Die Bildung eines Lebensversichernngsvereins, welcher einen Teil
der Versicherungsprämie von den Zinsen eines ihm geschenkten
Kapitals deckte, sollte Arbeiter und Beamte veranlassein für ihre
Hinterbliebenen zu sorgen. An Kassen und Stiftungen zum besten
der Angestellten und Arbeiter der Fabrik entstanden: die Kranken¬
kasse für Arbeiter, Invaliden und deren Angehörige; die Arbeiter-
Pensions-, Witwen- und Waifenkasse; die Pensions-, Witwen- und
Waifenkasse für die Beamten der Firma; die Unfallversicherung
der Beamten der Firma, die nach dem Neichsgesetz von 1884 der
Unfallversicherung nicht unterliegen; llnterstütznng Nichtpensions-