auch das Recht zu, Personen, die sich um das Wohl der Gemeinde
verdient gemacht haben, das Bürgerrecht unentgeltlich zu verleihen.
Viele Gemeinden haben Post-, andere Post- und Bahn¬
verbindung, die es den Bewohnern ermöglichen, mit den Be¬
wohnern anderer Orte in Verkehr zu treten. Städte und größere
Dörfer sind außerdem an das über das ganze Land ausgedehnte
Telegraphen- und Telephonnetz angeschlossen, wodurch
Handel und Verkehr sehr gefördert werden.
Es ist heilige Pflicht eines wackeren Bürgers, die Gemeinde¬
verwaltung in der Sorge um das Gemeinde wohl zu unterstützen
und den ihn treffenden Teil der Lasten gerne zu leisten.
Wie heißt unsere Gemeinde? Was wissen wir über die
Entstehung und das Schicksal derselben zu sagen? Wie viele
Einwohner hat dieselbe? Nimmt die Zahl der Bewohner zu oder
ab? Welches ist der Grund der Zu- oder Abnahme? Welcher
Konfession gehören die Bewohner an? Womit beschäftigen sich
diese? Welches sind die hauptsächlichsten Erzeugnisse des
Ackerbaues? Sind Fabriken in der Gemeinde? Was fertigen
diese und wohin setzen sie ihre Erzeugnisse ab? Liegt unsere
Gemeinde an einer Bahnlinie? Nenne die Nachbargemeinden!
Wie liegen diese von unserer Gemeinde aus? Welche derselben
sind größer, welche kleiner als unsere Gemeinde ?
Der Distrikt und der Amtsbezirk. Die den Gemeinden
zunächst Vorgesetzte Behörde ist das Bezirksamt. Alle dem
gleichen Bezirksamte unterstehenden Gemeinden bilden einen
Amtsbezirk. Manche Amtsbezirke bestehen aus einem, andere
aus zwei oder drei Distrikten. Das Bezirksamt ist Distrikts-
verwaltungs- und Distriktspolizeibehörde. Ueber die Angelegen¬
heiten des Distrikts berät und beschließt der Distrikts rat
unter dem Vorsitze des Bezirksamtmannes. Dem Distriktsrate
obliegt die Distriktsverwaltung. Die einzelnen Gemeinde¬
verwaltungen bestimmen die Distriktsratsmitglieder. Diese werden
durch das Bezirksamt zu den nötigen Distriktsratssitzungen ein¬
berufen und beraten und beschließen über die Ausgaben für
Distriktsstraßen, Distriktskrankenhäuser, Distrikts¬
waisenhäuser u. dgl. und setzen die zur Bestreitung der
Ausgaben nötigen Distriktsumlagen fest. Diese werden von den
Steuereinnehmern erhoben. Wichtige Beschlüsse des Distriktsrats
bedürfen der Genehmigung der Kreisregierung.
Zu welchem Amtsbezirk und zu welchem Distrikt gehört
unsere Gemeinde? Aus welchen Distrikten besteht unser Amts¬
bezirk? Zähle die anderen Gemeinden dieses Amtsbezirkes auf!
Wie liegen diese vom Bezirksamtssitze aus? Welche derselben
haben Bahn-, welche nur Postverbindung? Wieviele Bewohner
zählt unser Amtsbezirk? Womit beschäftigen sich diese? Welche
Bodenarten sind in unserem Amtsbezirke vorherrschend? Nenne
die wichtigsten Erzeugnisse des Ackerbaues! Tn welchen Orten