Full text: Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen

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Es muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden, um die Ansichten 
seiner Regierung §n vertreten. 
Der Vorsitz des Bundes steht dem König von Preußen zu, welcher 
den Namen „Deutscher Kaiser" führt. Er hat das Reich nach außen zu 
vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, 
Bündnisse und andre Verträge mit fremden Staaten einzngchn, Gesandte zu 
beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Kriegs ist die Zustimmung 
des Bundesrats erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundes¬ 
gebiet erfolgt. Dem Kaiser steht es zu, den Bundesrat und den Reichstag 
zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen. Der Vorsitz im Bundes¬ 
rate und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, der vom 
Kaiser ernannt wird. Dem Kaiser obliegt die Ausfertigung und Verkündigung 
der Reichsgesetze und die Überwachung der Ausführung derselben. Auch 
ernennt der Kaiser die Reichsbcamtcn. 
Der Reichstag geht aus allgemeinen und unmittelbaren Wahlen mit 
geheimer Abstimmung hervor. Die Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt 391, 
wovon 15 auf Elsaß-Lothringen kommen. Wähler für den Reichstag ist 
jeder Deutsche nach dem zurückgelegten 25. Lebensjahre, sofern er nicht unter 
der Fahne steht, entmündigt oder der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig ist, 
ans öffentlichen Armenkassen Unterstützungen bezieht oder sich im Konkurs 
befindet. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Wähler, der seit mindestens 
1 Jahr einem deutschen Bundesstaat angehört. Die Abgeordneten werden 
auf 5 Jahre gewählt. Sie können wegen ihrer Abstimmung oder ihrer Äuße¬ 
rungen im Reichstag außerhalb der Versammlung nicht zur Verantwortung 
gezogen werden. Der Reichstag hat einjährige Budgetperiodcn, d. h. der 
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben wird jeweils nur für ein Jahr 
festgestellt. Der Reichstag muß deshalb, wie auch der Bundesrat, alljährlich 
einberufen werden. 
Zur Bestreitung der Ausgaben des Reichs dienen die Einnahmen 
aus den Zöllen, den Verbrauchssteuern, den Eisenbahnen, dem Post- und 
Telegraphenwesen. Was noch fehlt, muß durch Beträge der einzelnen Bundes¬ 
staaten im Verhältnis zu ihrer Bevölkernngsziffer aufgebracht werden. Diese 
Zuschüsse heißen „Matrikularbeiträge". 
321. Mahnung. 
Ans Vaterland, ans teure, schließ' dich an, 
das halte fest mit deinem ganzen Herzen! 
Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft. 
Dort in der fremden Welt stehst du allein, 
ein schwankend Rohr, das jeder Sturm zerknickt!
	        
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