Full text: Württembergisches Realienbuch

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nachging. Gegen eine Geldentschädigung trat Eberhard der Jüngere sein 
Gebiet an seinen Vetter ab. Im Münsinger Vertrag (1482) wurde 
bestimmt, daß beide Landesteile wieder vereinigt werden, das Land auf 
ewige Zeiten ungeteilt bleiben, immer der älteste Herr regieren und Stuttgart 
die Residenz sein solle." 
3. Eberhard als Herzog. Eberhard hatte sich bei den deutschen Fürsten 
und namentlich bei dem Kaiser Maximilian hohes Ansehen erworben. Er 
stand dem Kaiser mit Rat und Tat treulich zur Seite. Der Reichstag zu 
Verleihung der Herzogswürde an Eberhard im Bart. 
Worms (1495) mußte sich u. a. mit der Einsetzung eines Reichsgerichtes 
befassen. Eberhard im Bart leistete dem Kaiser dabei gute Dienste, und 
zum Dank dafür wurde er von Maximilian zum Herzog von Württemberg 
und Teck erhoben. Die Feier des Tages wurde mit einem festlichen Mahle 
abgeschlossen, bei dem die Fürsten die Vorzüge ihrer Länder rühmten: der 
Sachse seine Silberbergwerke, der Bayer seine großen Städte und reichen 
Klöster, der Pfälzer seine üppigen Saatfelder und prachtvollen Weinberge. 
Nur der Württemberger schwieg bescheiden; endlich sprach er: „Ich hab' ein 
geringer Land als Euer Liebden alle. Aber eines gleichwohl, dünkt mich, 
Mit Genehmigung des Verlags von I. F. Schreiber in Eßlingen.
	        
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