B.
Das Blutbad zu Stockholm. Gustav Wasa.
1.
Die Königin Margaretha von Dänemark hatte im Jahre 1397 durch
einen Vertrag, der in der Geschichte den Namen der Kalmarischen Union
führt, die drei nordischen Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen
unter einem einzigen Oberhaupte vereinigt, doch so, daß jedes dieser
Reiche seine eigenen Rechte und Freiheiten behielt. Allein auf Marga¬
rethens Nachfolgern rühre nicht der Geist dieser großen Fürstin, vielmehr
entzündeten sie durch ihre Tyrannei gegen die Schweden eine Reihe der
blutigsten Kriege und einen unaussprechlichen Haß zwischen beiden Völkern.
Besonders aber war es zu Anfange des 16. Jahrhunderts Christian II.,
der mit vollem Rechte seiner Grausamkeit wegen der Nero des Nordens
genannt ward, unter welchem die Bedrückungen des Schwedenvolkes den
höchsten Grad erreichten, zugleich aber auch die Erbitterung desselben. Diese
gebar endlich den Entschluß, sich mit Gewalt der Tyrannei zu entledigen,
und indem die Schweden Sten Sture, den Edelsten aus ihrer Mitte, zum
Vorsteher ihres Reiches wählten, begannen sie den Kampf gegen das da¬
mals übermächtige Dänemark. So glücklich aber auch dieser Kampf be¬
gann, so unselig endete er, und mit dem Falle des hochherzigen Sten Sture
ging die Hoffnung der Schweden zu Grabe, jetzt ihre Unabhängigkeit zu
erringen. Christian ward nun von ihnen als rechtmäßiger König aner¬
kannt, doch mußte er vorher ausdrücklich und eidlich geloben, in keinem
Stücke die Freiheiten und Rechte der Schweden, die ihnen von der großen
Margaretha durch die Kalmarische Union verbürgt worden waren, zu kränken.
Im Spätherbste des Jahres 1520 verließ nun Christian seine Resi¬
denz Kopenhagen, um sich in Stockholm die schwedische Königskrone auf¬
setzen zu lassen. Seine Gemahlin und der größte Theil des Hofstaates
begleiteten ihn; unter dem letzter:: befanden sich zwei der gefährlichsten
Rathgeber des Königs, die sein ganzes Vertrauen besaßen. Diese waren
Dietrich Slaghäk, damals Christian's Beichtvater, nachheriger Erzbischof
Don Lund, der von dem geringen Stande eines Barbiergesellen bis zur