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welcher ein Kreis genannt wird. Wie der Gemeinderath und der
Bürgermeister für das Wohl der Gemeinde zu sorgen haben, so sind
auch in einem Kreise mehrere Personen dazu bestimmt, die Angelegen¬
heiten des Kreises zu besorgen. So wie aber an der Spitze der Ge¬
meindeverwaltung der Bürgermeister als höchster Beamte der Ge¬
meinde steht, so steht an der Spitze der Kreisverwaltung als höchster
Beamte des Kreises: der LüNdraLH. Die Stadt, worin der Landrath
seine Amtsstube oder sein Verwaltungs-Büreau (spr. Büroh) hat,
heißt die Kreisstadt, und von ihr bekommt der Kreis seinen Namen*).
Wenn jedes Kind in der Schule und zu Hause thun könnte, was
es wollte, so würde es in der Schule und in der Familie oft sehr
schlimm hergehen. Darum müssen die Kinder ihren Eltern und ihren
Lehrern gehorsam sein. Aber wenn alle Leute thun könnten, was sie
wollten, dann würde es in jeder Gemeinde noch schlimmer hergehen.
Denn nicht alle Menschen denken und thun, was recht ist, sondern einige
fügen ihren Nächsten wohl oft Unrecht zu. Hiergegen müssen aber die
guten Menschen geschützt, und die, welche Böses thun, müssen bestraft
werden. Deswegen sind in jedem Kreise Personen dazu angestellt, welche
die vorkommenden Streitigkeiten in Güte auszugleichen oder durch
Urtheilsspruch nach den bestehenden Gesetzen zu beenden haben.
Diese Personen heißen Richter. Ein oder mehrere Richter, Gericht¬
schreiber und noch andere Beamte bilden ein Gericht. Die Gerichte
befinden sich gewöhnlich in den bedeutendsten Städten des Kreises und
heißen Friedens- oder Kreisgerichte. Diejenigen Gemeinden, welche
zu demselben Gerichte gehören, bilden einen Gerichtsbezirk. — Wie in
der Gemeinde der Polizeidiener, so wachen in den Kreisen die Gens¬
darmes (spr. Schangdarme) über die Befolgung der bestehenden Po¬
lizeigesetze und zeigen die Uebertreter derselben dem Gerichte zur Be¬
strafung an. Diese Strafen sind entweder Geld- oder Gefängni߬
strafen. Oft hören wir, daß Diebe, Betrüger und andere böse Menschen
in das Gefängniß gesetzt worden sind. Wer aber immer thut, was
recht ist, der braucht sich nicht zu fürchten, vor Gericht gebracht und —
gar in das Gefängniß gesetzt zu werden.
In welchem Kreise liegt unsere Gemeinde? — Wie heisst die Kreisstadt?
— Wie viele Gemeinden gehören zu unserm Kreise ? — Wie liegt die Kreis¬
stadt von unserm Wohnorte? — Welche Gemeinden des Kreises liegen von
uns östlich? — Welche südlich? — Westlich? — Nördlich? — Südöstlich?
— Südwestlich? — Nordwestlich? — Nordöstlich? — Giebt es Flüsse in
unserm Kreise? — Wie heissen sie? — Nach welcher Himmelsgegend Messen
sie? — Wohin befindet sich also ihre Quelle? — Ihre Mündung? — Giebt
es Gebirge im Kreise? — Wie heissen sie? —
Zeichnet jetzt den Kreis ans die Schiefertafeln! —
Sie Gemeinden des heimathlichen Kreises, die Entfernung der Orte, ihre Lage vom
Wohnorte, die Landstraßen — und wo es deren giebt — die Flüsse und Gebirge des Kreises, so
wie die Grenzen desselben werden an der Schultafel veranschaulicht. Auch werden die Kinder
mit den wichtigsten Erwerbsquellen und andern Merkwürdigkeiten der übrigen Gemeinden des
Kreises, so wie mit dem Namen, der Größe und Einwohnerzahl des Kreises bekannt gemacht.