fullscreen: Die Neuzeit (Teil 3)

398 3. Periode: Zeitalter der Revolution. 
Ende Februar kam zu Kalisch der Bundesvertrag mit 
Rußland zustande, in welchem der Czar sich verpflichtete, die Waffen 
nicht niederzulegen, bis Preußen die Macht, welche es vor dem Kriege 
1806 besaß, wieder erlangt habe; er verbürgte seinem Verbündeten 
Den Besch Altpreußens, sowie polnischer Landstriche zur Verbindung 
Schlesiens mit Westpreußen; er versprach endlich, daß die in Nord- 
Deutschland zu erwartenden Eroberungen mit Ausnahme Hannovers zur 
Entschädigung Preußens, zur Bildung eines abgerundeten und zu- 
sammenhängenden preußischen Staatsgebietes verwendet werden sollten. 
Für sich eilte er ungesäumt, das Herzogtum Warschau in Besitz zu 
nehmen, und schwächte dadurch seine gegen Napoleon verfügbaren Streit- 
kräste. In dieser Beziehung leistete Preußen durch den unVergleich- 
lichen Opfermut der Nation lange Zeit weit mehr als Rußland, weit 
mehr, als der Kalischer Vertrag ihm auferlegte; es hatte aber den 
Nachteil, daß seine öffentliche Geltung im Kriegsbunde auch weiter- 
hin und die von England später gezahlten Subsidien nur nach der 
germgem Heerziffer bemessen wurden, mit der die preußische Armee 
in jenem Vertrage erschien. Anfangs März trat das preußisch-russische 
Kriegsbündnis endlich in Kraft, York wurde von aller Schuld steige- 
sprachen, die Franzosen räumten Berlin; Wittgenstein mit den 
Russen und York, hochbejubelt von den Massen, zogen ein. Die 
vorausschwärmeuden wildfremden Kosaken mit ihren Lanzen und die 
Baschkire mit Bogen und Pfeil wurden als Befreier mit offnen Armen 
empfangen, die glückselige Jugend ließ sich von den bärtigen Kosaken, 
Den Kmderfreunden, herzen und küssen, wenn auch nicht ohne bedenk- 
liche Folgen für ihre Reinlichkeit. Der russische General Tettenborn 
besetzte mit seinen leichten Truppen, nachdem er Mecklenburg für die 
Koalition gewonnen, Hamburg, wo das freudetrunkene Volk die 
französischen Adler abriß, und einige Wochen wiegte man sich in dem 
frohen Glauben, die Lande bis zur Elbe wären ohne Schwertstreich 
befreit. . 
Des Königs Ruf, die Volkserhebung in Preußen, Landwehr und Landsturm. 
§ 153. „Um der herzerhebenden allgemeinen Äußerung treuer 
Vaterlandsliebe ein äußeres Kennzeichen zu geben," ordnete Friedrich 
Wilhelm das Tragen der schwarzweißen Nationalkokarde an und 
1813 aI§ Heldenlohn der eisernen Zeit am Todestage der verewigten 
-KS. März Königin das eiserne Kreuz. Am 16. März erfolgte die Kriegs- 
erkläruug, am 17. unterzeichnete der König das Landwehrgesetz und 
^7. März den vom Staatsrat von Hippel verfaßten „Aufruf an mein Volk", 
in dem der König seine getreuen Brandenburger, Schlesier, Preußen, 
Litthauer und Pommern mit vertrauensvoller Herzlichkeit zum heiligen 
Kriege aufrief, „denn keinen andern Ausweg giebt es, als einen ehren- 
vollen Frieden, oder ruhmvollen Untergang — weil ehrlos der Preuße 
und der Deutsche nicht zu leben vermag." Und nun stand das 
Volk auf, waffengewaltig, nun brach der Sturm los und zerriß die
	        
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