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XII. Gesetz und Recht.
Die römisch-katholische Kirche, deren Oberhaupt der Papst mit
dem Kardinalskollegium ist, ist in Preußen in die zwei Erzbistümer
Köln und Gnesen und in zehn Bistümer eingeteilt. Die Wahl der
Erzbischöfe und Bischöfe erfolgt durch die Domkapitel, wobei dem
Könige das Recht zusteht, die nicht genehmen Kandidaten Don der
Liste zu streichen. Unter diesen geistlichen Würdenträgern stehen die
Dekane oder Erzpriester und die Pfarrer.
Die zweite Abteilung verwaltet das höhere und technische Schul¬
wesen. Ihr unterstehen die Provinzial-Schulkollegien, welche die Gym¬
nasien, Realgymnasien, Realschulen, Seminare und höheren Töchter-
schnlen beaufsichtigen. Für die Universitäten bestellt der Minister
besondere Kuratoren als seine Vertreter.
Die dritte Abteilung für das niedere Schulwesen hat als aus¬
führende Behörde die Königliche Regierung. Ihre Aufsichtsbeamten
sind die Schulräte, Kreis- und Orts-Schulinspektoren.
Die Geschäfte der vierten Abteilung werden von den Medizinal¬
räten, den Kreisärzten und ben Kreiswundärzten wahrgenommen.
6. Das Finanzministerium verwaltet das Staatsvermögen,
stellt den Staatshaushalt fest, der dem Landtage zur Genehmigung
unterbreitet wird, und überwacht die staatlichen Einnahmen und Aus¬
gaben. Alle Einnahmen des Staates fließen in die G e n e r a l st a a t s -
kasse. Die Unterabteilungen derselben sind die Regier nngs-
hauptkassen, die Kreis- und Forstkassen. Das gesamte Rech¬
nungswesen des Staates wird durch die Oberrechnnngskammer
in Potsdam geprüft.
Reichen die vorhandenen Mittel nicht zu größeren Ausgaben
für große, nutzbringende Unternehmungen, lute Eisenbahn- und Kanal¬
bauten, so schreibt der Staat eine Anleihe aus. Über die erhaltenen
Summen stellt er Staatsschuldscheine oder Obligationen aus.
Ihnen werden Zinsscheine oder Coupons beigefügt, die an bestimm¬
ten Zinsterminen eingelöst werden. Ein Talon dient zum Eintausch
neuer Coupons. Zeitweise lost der Staat eine Anzahl Schuld¬
verschreibungen aus, zahlt den Betrag bar aus intb amortisiert
oder verringert dadurch seine Schuldenlast. Auch konsolidiert
oder vereinheitlicht er zuweilen mehrere Anleihen zu einer. Diese
Papiere werden Konsols genannt. Staatspapiere unterliegen wie
Aktien einem Kurse, d. h. steigen und fallen im Werte. Die preußischen
wie die Reichsschnlden haben eine besondere Hauptverwaltung.
7. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten hat die Fürsorge für Landwirtschaft, Fischerei, Jagd-
nnd Forstwesen und überwacht durch die Bezirksregierungen die
Staatsgüter (Domänen) und Forsten. Ihm unterstehen die Land¬
wirt sch afts kämm ern, die Generalkommissionen intb die
Rentenbanken.
8. Dem Ministerium für Handel und Gewerbe liegt ob
die Fürsorge für jede Art Handel und Gewerbe, namentlich für
Schiffahrt, Reederei, Privatbanken und Aktiengesellschaften, Eichungs-