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Versicherung könnte den Arbeitern sv günstige Bedingungen stellen wie die
Unfall- und Jnvaliditäts- und Altersversicherung, da ihnen die Zuschüsse
des Reiches und die Beiträge der Arbeitgeber ohne Gegenleistung zu
gute kommen.
Fassen wir nun die gesamten Leistungen der Arbeiterversicherung
zusammen, so ergiebt sich folgendes: Es sind aufgewendet worden von
der Krankenversicherung 757 Millionen Mark, von der Unfallversicherung
193 Millionen Mark und von der Jnvaliditäts- und Altersversicherung
100 Millionen Mark. Mithin sind in dem ersten Jahrzehnt seit Ein¬
führung des ersten Arbeiterversicherungs-Gesetzes durch die Arbeiterver¬
sicherung den Arbeitern über eine Milliarde Mark zugewendet worden,
wovon die Arbeitgeber beinahe 500 Millionen aufgebracht haben.
Erwägt man, daß Deutschlands Arbeiterstand sich allein dieser Fürsorge
erfreut, und daß der größere Teil der aufgebrachten Summen ans die
opferbereite Mitwirkung der Arbeitgeber, auf die Zuschüsse des Reiches
und vor allenl auf die hochherzige Anregung Kaiser Wilhelm des Großen
zurückzuführen sind, so ist der Wunsch berechtigt, daß der deutsche Arbeiter¬
stand sich dieser Wohlthat bewußt werde, die hohen Opfer der Arbeitgeber
dankbar anerkenne und es an Liebe und Treue zu unserm Kaiserhause
nicht fehlen lasse, zum Heile unseres deutschen Vaterlandes.
203. Aus dem Heiveröesteuer-chesetz.
Nach dem Gewerbesteuergesetz von 1861 waren die kleinen, wenig
leistungsfähigen Betriebe unverhältnismäßig höher belastet, als die großen
kapitalkräftigen und gewinnreichen Geschäfte. Um diesen Mißstand zu
beseitigen, ohne jedoch den Gesamtbetrag der Gewerbesteuer wesentlich zu
verringern, wurde 1891 das neue Gesetz erlassen, durch welches die minder
leistungsfähigen Betriebe entlastet oder ganz frei gemacht, die steuerkräftigen
Werke dagegen stärker belastet wurden.
Steuerklassen. Das neue Gesetz unterscheidet vier Klassen. Zur
I. Klasse gehören alle Betriebe mit einem Ertrage von 50000 Mk. und
mehr oder einem Anlage- und Betriebskapital im Werte von 1000000 Mk.
oder mehr; zur II. Klasse solche mit einem Ertrage von 20000 bis aus¬
schließlich 50 000 Mk. oder einem Anlage- und Betriebskapital von
150000 Mk. bis ausschließlich 1000000 Mk.; zur III. Klasse sämtliche
Betriebe mit einem Ertrage von 4000 bis 20 000 Mk. ausschließlich oder
einem Anlage- uub Betriebskapital von 30000 bis ausschließlich 150000 Mk.;
zur IY. Klasse endlich solche mit einem Ertrage von 1500 bis ausschließlich
4000 Mk. oder mit einem Anlage- oder Betriebskapital von 3000 bis
ausschließlich 30000 Mk. Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag
1500 Mk. noch das Anlage- und Betriebskapital 3000 Mk. erreicht, bleibeil
von der Gewerbesteuer befreit.
Steuersätze. In der ersten Klasse ist von dem jährlichen Ertrage
1% als Steuer zu entrichten. Wer 50 000 bis ausschließlich 54 800 Mk.
Ertrag hat, muß 524 Mk. zahlen. Diejenigen, welche je 4800 Mk. mehr
haben, zahlen je 48 Mk. Steuer mehr. Für die Klassen II bis IY sind
sogenannte Mittelsätze festgestellt. Dieser Mittelsatz beträgt: in Klasse II.
300 Mk., in Klasse III. 80 Mk. und in Klasse IY. 16 Mk.