373 
Versicherung könnte den Arbeitern sv günstige Bedingungen stellen wie die 
Unfall- und Jnvaliditäts- und Altersversicherung, da ihnen die Zuschüsse 
des Reiches und die Beiträge der Arbeitgeber ohne Gegenleistung zu 
gute kommen. 
Fassen wir nun die gesamten Leistungen der Arbeiterversicherung 
zusammen, so ergiebt sich folgendes: Es sind aufgewendet worden von 
der Krankenversicherung 757 Millionen Mark, von der Unfallversicherung 
193 Millionen Mark und von der Jnvaliditäts- und Altersversicherung 
100 Millionen Mark. Mithin sind in dem ersten Jahrzehnt seit Ein¬ 
führung des ersten Arbeiterversicherungs-Gesetzes durch die Arbeiterver¬ 
sicherung den Arbeitern über eine Milliarde Mark zugewendet worden, 
wovon die Arbeitgeber beinahe 500 Millionen aufgebracht haben. 
Erwägt man, daß Deutschlands Arbeiterstand sich allein dieser Fürsorge 
erfreut, und daß der größere Teil der aufgebrachten Summen ans die 
opferbereite Mitwirkung der Arbeitgeber, auf die Zuschüsse des Reiches 
und vor allenl auf die hochherzige Anregung Kaiser Wilhelm des Großen 
zurückzuführen sind, so ist der Wunsch berechtigt, daß der deutsche Arbeiter¬ 
stand sich dieser Wohlthat bewußt werde, die hohen Opfer der Arbeitgeber 
dankbar anerkenne und es an Liebe und Treue zu unserm Kaiserhause 
nicht fehlen lasse, zum Heile unseres deutschen Vaterlandes. 
203. Aus dem Heiveröesteuer-chesetz. 
Nach dem Gewerbesteuergesetz von 1861 waren die kleinen, wenig 
leistungsfähigen Betriebe unverhältnismäßig höher belastet, als die großen 
kapitalkräftigen und gewinnreichen Geschäfte. Um diesen Mißstand zu 
beseitigen, ohne jedoch den Gesamtbetrag der Gewerbesteuer wesentlich zu 
verringern, wurde 1891 das neue Gesetz erlassen, durch welches die minder 
leistungsfähigen Betriebe entlastet oder ganz frei gemacht, die steuerkräftigen 
Werke dagegen stärker belastet wurden. 
Steuerklassen. Das neue Gesetz unterscheidet vier Klassen. Zur 
I. Klasse gehören alle Betriebe mit einem Ertrage von 50000 Mk. und 
mehr oder einem Anlage- und Betriebskapital im Werte von 1000000 Mk. 
oder mehr; zur II. Klasse solche mit einem Ertrage von 20000 bis aus¬ 
schließlich 50 000 Mk. oder einem Anlage- und Betriebskapital von 
150000 Mk. bis ausschließlich 1000000 Mk.; zur III. Klasse sämtliche 
Betriebe mit einem Ertrage von 4000 bis 20 000 Mk. ausschließlich oder 
einem Anlage- uub Betriebskapital von 30000 bis ausschließlich 150000 Mk.; 
zur IY. Klasse endlich solche mit einem Ertrage von 1500 bis ausschließlich 
4000 Mk. oder mit einem Anlage- oder Betriebskapital von 3000 bis 
ausschließlich 30000 Mk. Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag 
1500 Mk. noch das Anlage- und Betriebskapital 3000 Mk. erreicht, bleibeil 
von der Gewerbesteuer befreit. 
Steuersätze. In der ersten Klasse ist von dem jährlichen Ertrage 
1% als Steuer zu entrichten. Wer 50 000 bis ausschließlich 54 800 Mk. 
Ertrag hat, muß 524 Mk. zahlen. Diejenigen, welche je 4800 Mk. mehr 
haben, zahlen je 48 Mk. Steuer mehr. Für die Klassen II bis IY sind 
sogenannte Mittelsätze festgestellt. Dieser Mittelsatz beträgt: in Klasse II. 
300 Mk., in Klasse III. 80 Mk. und in Klasse IY. 16 Mk.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.