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Wenngleich nun Ausgabe B sich schon durch einen reicheren Inhalt 
von Ausgabe A unterscheidet, so wird dieser Unterschied durch eine weiter¬ 
gehende Gruppierung des Stoffes noch wesentlich gesteigert. 
Um die Übersichtlichkeit nicht zu stören, haben wir eine Einteilung 
nach Jahreskursen auch hier vermieden; diese vielmehr dadurch zum Aus¬ 
druck gebracht, daß wir die für den ersten Jahrgang uns passend er¬ 
scheinenden Stücke im Inhaltsverzeichnis ohne Vorzeichen gelassen, die für 
den zweiten Jahrgang sich eignenden mit einem Sternchen und die für 
den dritten Jahrgang bestinunten mit zwei Sternchen versehen haben. 
Wir geben uns der Hoffnung hin, daß in absehbarer Zeit Änderungen 
nicht notwendig sein werden; etwaige Ergänzungen auf dein Gebiete der 
Gesetzgebung wiirden im Anhang Aufnahme finden. 
Der zweite Teil unseres Lehr- und Lesebuches, das gegenwärtig in 
der 6. Auflage vorliegt, enthält eine ausführliche Wechsellehre, die einfache 
oder gewerbliche Buchführung und die für unsere Fortbildungsschüler als 
künftige Handwerker, Gewerbetreibende und Kaufleute besonders wichtigen 
Abschnitte aus der sozialpolitischen Gesetzgebung, sowie Belehrungen über 
die Rechtspflege im Deutschen Reich und über den Gang eines Civil- und 
Strafprozesses. 
Essen, im September 1897. 
Die ^ erfass er. 
Vorwort zur 2. Auflage der Ausgabe B 
(17. Auflage des ursprünglichen Werkes). 
Daß schon nach acht Monaten eine neue Auflage nötig ist, dürfte 
wohl der beste Beweis für die günstige Aufnahme sein, welche unser 
Lesebuch in seiner neuen Gestalt gefunden hat. Die neue Auflage weist 
nur unwesentliche Veräildernngen auf; vermehrt ist dieselbe im Alihang um 
das neue Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897. 
Essen, ini März 1898. 
S ch rr v m a n n.
	        
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