Aus dem praktischen Betrieb des Bergbaues
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flögen benutzt der Bergmann kurzstielige Schaufeln, die des besseren Zn-
greifens wegen am oberen Stielende häufig noch mit einer Krücke oer¬
sehen sind.
Während sich die Schaufel für das Wegarbeiten solcher Massen vor¬
züglich eignet, die nicht allzu schwer sind und eine einigermaßen gleiche
Korngröße haben, ist sie nur schlecht brauchbar bei Massen von hohem
spezifischem Gewichte und gänzlich ungleichem Korn. Hierfür sind einzig
und allein gut anwendbar Kratze und Trog (Abb. 52 und 53). Gleichfalls
ans einem eisernen Blatte und hölzernem Stiele angefertigt, wird die
Kratze so gehandhabt, daß man mit ihren Spitzen in das Haufwerk ein¬
dringt und die gefaßte Menge in den Trog hineinzieht. Bei einigem Ge¬
schick genügen zwei Kratzenzüge, einer von rechts und einer von links,
um den Trog zu füllen. Dieser ist ein flaches, muldenförmiges Gefäß aus
starkem Eisenblech. An drei Kanten etwa handhoch umgebörtelt, besitzt
der Trog an beiden Seiten Handhaben zum Aufheben.
Ernst Palandt, Bergassessor.
61. Das Aussuchen der Lagerstätten.
Die Sage erzählt, daß der Erzreichtum des Rammelsberges bei Gos¬
lar a. H. dadurch entdeckt wurde, daß das Pferd eines Ritters sich dort
„rammelte" oder durch das Scharren mit den Hufen eine Erzader blo߬
legte. So sind wohl öfters Lagerstätten nutzbarer Mineralien durch Zu¬
fall entdeckt, weil sie, wie der Bergmann sagt, zutage gingen; aber im
allgemeinen sind Kenntnis und Erfahrung des kundigen Geologen die
einzig sicheren Führer zu den Schätzen, welche die Erde den Blicken der
nach dem Golde.jagenden Menschheit weise verbirgt.
Das Vorkommen von Bruchstücken des gesuchten Minerals, lvelche
vielleicht das Wasser der Gebirgsbäche mit sich führte, macht den Berg¬
mann auf das Vorhandensein des nutzbaren Gesteins oder des edlen Me¬
talls aufmerksam. So zeigen wohl auch bestimmte Pflanzen an, wo Salz¬
quellen oder Steinsalzlager zu suchen sind.
Die bergmännischen Arbeiten, welche das Auffinden der Mineralien
zum Zweck haben, heißen Schürfarbeiten. In Preußen ist eine Schürf¬
erlaubnis nicht nötig; nur hat sich der Unternehmer mit dem Grund¬
besitzer zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet
die Bergbehörde, ob das Schürfen zu gestatten ist oder nicht. In Sachsen
und in Österreich ist ein staatlicher Schürfschein erforderlich.
Im allgemeinen nimmt die Anlage eines neuen Bergwerks oder einer
Grube folgenden Gang. Hat der bergbaulustige Unternehmer einen bau¬
würdigen Fund gemacht, so legt er auf die Fundstelle Mutung ein.
Das Schürfen selbst geschieht bei geringen Tiefen durch Entblößung
der Lagerstätten, bei größeren durch Erbohrung derselben. Ist die Lager¬
stätte des nutzbaren Gesteins nur von Dammerde bedeckt, so lueubet man
gewöhnlich Schürfgräben oder Schürfröschen an, die nur den
Zweck haben, die Bedeckung in gewissen Richtungen wegzuräumen und
das darunter anstehende Gestein bloßzulegen. Bei mächtigerer Bedeckung
wendet man kleine Schürfschächte an, — wenn das Grundwasser ihre