Full text: Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen

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II. Abschnitt 
durch das Siemenssche Regenerationssystem noch ergänzt und ver¬ 
vollkommnet." So kam es, daß seit langem die Produktion deutscher 
Eisenerze den Bedarf des vaterländischen Groß- und Kleingewerbes 
nicht allein (nur zu 4/5) decken kaun, andererseits der Mehrwert, wel¬ 
chen die deutsche Arbeit durch Veredelung des bou auswärts massen¬ 
haft bezogenen Rohstoffes (siehe unten!) erzielt, eine stark fließende 
Quelle für unseren Volkswohlstand geworden ist. Auch hier mögen 
einige Zahlen sprechen: 
Die Eisenerzförderung im deutschen Wirtschaftsgebiet er¬ 
gab für das Jahr 1910 etwa 28,7 Million Tonnen im Werte von 
über 107 Million Mark, über Deutschland stehen nur die Vereinig¬ 
ten Staaten von Amerika, deren Eisenerzgewinuuuq etwa das Dop¬ 
pelte beträgt; Englands Ziffer ist etwa um 13 Million Tonnen klei¬ 
ner als die Deutschlands. 
Deutschlands Roheisenerzeugung belief sich für 1912 auf an¬ 
nähernd 17,8 Millionen Tonnen, gegen 14,8 Mill. t im Jahre 1910 
mit einem Werte von 802 Million Mark. In den Vereinigten Staa¬ 
ten von Amerika wurden 27 Millionen Tonnen, in England 10 
Millionen Tonnen Roheisen erzeugt, so daß Deutschland hier an 
zweiter Stelle steht. 
Wie gewaltig sich die deutsche Eisenindustrie im letzten halben 
Jahrhundert entwickelt hat, geht am besten daraus hervor, daß sie 
im Jahre 1850 noch nicht einmal 300000 t Roheisen erzeugte, eine 
Menge, die die deutsche Hochofenindustrie heute in neun Tagen be¬ 
wältigt.4) 
An Fluß eisen wurde für die deutsche Stahlindustrie eine 
Jahresproduktion von 14 Millionen Tonnen angegeben. 
Der inländische Roheisenverbrauch belief sich auf 14,1 Mill. 
Tonnen oder 218 leg auf den Kopf unserer 65 Millionen Menschen 
betragenden Bevölkerung. 
Dr. H. Gehrig, teilweise nach ..Gruber, Deutsches Wirtschaftsleben", und nach dem 
Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich. 
Deutsche Kraft in Geist und Hand, deutscher Fleiß und deutsche Kunst, 
gehen über Meer und tand hoch im preis und hoch in Gunst. 
Fr. Stillcke. 
22. Bergrecht und Bergbauverwaltung. 
1. Allgemeine Grundsätze. Im Mittelalter hatte in 
Deutschland nur der König das Recht, die wichtigen Mineralien 
bergmännisch zu gewinnen. Dieses „Bergwerkseigentum", welches 
also von dem Eigentum und dem Nutzungsrecht des Grundstück- 
eigentümers getrennt ist, konnte er an andere verleihen. Nur die so 
1) Volkswirtschaftliches Jahrbuch der Stahl- und Eisenindustrie. 1912. Ver- 
lags-Jndustriegesellschaft Berlin. S. 92. Statistiken auch im Jahrbuch für den 
Oberbergamtsbezirk Dortmund. Verlag Baedeker in Essen.
	        
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