Full text: Lesebuch für die Volksfortbildungsschulen der Pfalz

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habe Albert in Augsburg 1000 Mark vorgeschossen oder für 
1000 Mark Waren geliefert. Albert dagegen habe gleichzeitig an 
Ferenzi eine Forderung von 1000 Mark. Albert sendet nun dem 
Humbert um dessen Forderung zu begleichen eine auf 1000 Mark 
lautende Anweisung, die Ferenzi an Humbert auszahlt. 
Welchen Vorteil gewährt nun ein solches Wechselverfahren? 
Zunächst ist es klar, daß mit Hilfe des Wechsels auf die ein¬ 
fachste Weise gleichzeitig zwei Geschäfte erledigt werden, indem 
Albert seine Schuld an Humbert und Ferenz seine Schuld an 
Albert begleicht. Ohne Anwendung des Wechsels hätte Albert 
an Humbert 1000 Mark und ebenso Ferenzi an Albert 1000 Mark 
senden müssen. Der Wechsel ist demnach ein sehr bequemes 
Zahlungsmittel, gleichsam das Privatpapiergeld der Geschäftsleute. 
Zugleich kann man sich des Wechsels bedienen um ausstehende 
Forderungen einzuziehen, indem man sie auf einen Gläubiger über¬ 
trägt, dessen Forderung dadurch befriedigt wird. Häufig tritt auch 
der Fall ein, daß man einem Gläubiger eine Geldforderung aus¬ 
zahlen soll und möchte, während aus irgend einem Grunde das 
bare Geld fehlt. Durch einen auf einen Schuldner ausgestellten 
Wechsel kann man dann dem Mangel an barem Gelde abhelfen. 
Oft verpflichten sich Geschäftsleute gegenseitig, daß der eine 
für die Schulden des anderen bis zu einer gewissen Summe auf¬ 
kommt, mit anderen Worten : sie gewähren sich gegenseitigen Kredit 
bis zu einer Höhe von beispielsweise 2000 Mark. Mit Hilfe des 
Wechsels kann dieser gegenseitige Kredit auf die bequemste Weise 
ausgenutzt werden. Derjenige Geschäftsmann, der sich den Wechsel 
auszahlen läßt, wird Remittent genannt. Es steht ihm frei den 
Wechsel vor dem Verfalltage einem Gläubiger als Zahlungsmittel 
zu übergeben; nur muß diese Übertragung auf der Rückseite ver¬ 
merkt werden. In derselben Weise darf der zweite Remittent 
den Wechsel statt Zahlung weitergeben und so fort, bis endlich 
der letzte Inhaber die Wechselsumme in Empfang nimmt. Je 
häufiger ein Wechsel auf einen anderen Geschäftsmann übertragen 
wird, desto mehr Geldangelegenheiten finden ihre Erledigung. 
So gewährt der Wechselverkehr mancherlei Vorteile, jedoch 
hat er auch eine ernste Kehrseite; denn die gesetzlichen Bestim¬ 
mungen über den Wechsel sind sehr streng. Wenn ein Wechsel 
nicht pünktlich am Verfalltage bezahlt wird, so findet ein eiliges 
gerichtliches Verfahren statt und schon nach wenigen Tagen 
pfändet der Gerichtsvollzieher den säumigen Schuldner. Der Hand¬
	        
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