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habe Albert in Augsburg 1000 Mark vorgeschossen oder für
1000 Mark Waren geliefert. Albert dagegen habe gleichzeitig an
Ferenzi eine Forderung von 1000 Mark. Albert sendet nun dem
Humbert um dessen Forderung zu begleichen eine auf 1000 Mark
lautende Anweisung, die Ferenzi an Humbert auszahlt.
Welchen Vorteil gewährt nun ein solches Wechselverfahren?
Zunächst ist es klar, daß mit Hilfe des Wechsels auf die ein¬
fachste Weise gleichzeitig zwei Geschäfte erledigt werden, indem
Albert seine Schuld an Humbert und Ferenz seine Schuld an
Albert begleicht. Ohne Anwendung des Wechsels hätte Albert
an Humbert 1000 Mark und ebenso Ferenzi an Albert 1000 Mark
senden müssen. Der Wechsel ist demnach ein sehr bequemes
Zahlungsmittel, gleichsam das Privatpapiergeld der Geschäftsleute.
Zugleich kann man sich des Wechsels bedienen um ausstehende
Forderungen einzuziehen, indem man sie auf einen Gläubiger über¬
trägt, dessen Forderung dadurch befriedigt wird. Häufig tritt auch
der Fall ein, daß man einem Gläubiger eine Geldforderung aus¬
zahlen soll und möchte, während aus irgend einem Grunde das
bare Geld fehlt. Durch einen auf einen Schuldner ausgestellten
Wechsel kann man dann dem Mangel an barem Gelde abhelfen.
Oft verpflichten sich Geschäftsleute gegenseitig, daß der eine
für die Schulden des anderen bis zu einer gewissen Summe auf¬
kommt, mit anderen Worten : sie gewähren sich gegenseitigen Kredit
bis zu einer Höhe von beispielsweise 2000 Mark. Mit Hilfe des
Wechsels kann dieser gegenseitige Kredit auf die bequemste Weise
ausgenutzt werden. Derjenige Geschäftsmann, der sich den Wechsel
auszahlen läßt, wird Remittent genannt. Es steht ihm frei den
Wechsel vor dem Verfalltage einem Gläubiger als Zahlungsmittel
zu übergeben; nur muß diese Übertragung auf der Rückseite ver¬
merkt werden. In derselben Weise darf der zweite Remittent
den Wechsel statt Zahlung weitergeben und so fort, bis endlich
der letzte Inhaber die Wechselsumme in Empfang nimmt. Je
häufiger ein Wechsel auf einen anderen Geschäftsmann übertragen
wird, desto mehr Geldangelegenheiten finden ihre Erledigung.
So gewährt der Wechselverkehr mancherlei Vorteile, jedoch
hat er auch eine ernste Kehrseite; denn die gesetzlichen Bestim¬
mungen über den Wechsel sind sehr streng. Wenn ein Wechsel
nicht pünktlich am Verfalltage bezahlt wird, so findet ein eiliges
gerichtliches Verfahren statt und schon nach wenigen Tagen
pfändet der Gerichtsvollzieher den säumigen Schuldner. Der Hand¬