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soll man Speisen und Getränke niemals zu sich nehmen 
und das Tabakrauchen im eigenen Interesse unterlassen. 
6. Berhalten des Pflegepersonals. Diejenigen Personen, 
welche einen Typhuskranken pflegen oder warten, sollen 
leicht zu reinigende Überkleider oder die ganze vordere 
Körperfläche bedeckende Schürzen tragen und sich stets der 
gröhlen Reinlichkeit befleißigen Wenn sie einen Kranken 
oder seine Wäsche berührt oder die Entleerungen eines 
Kranken beseitigt haben, müssen sie ihre Künde mit Seife, 
Bürste und heihem Wasser gründlich reinigen und mit 
verdünntem Kresolwasser (siehe Anmerkung Ziffer 1) desin¬ 
fizieren. Besonders vorsichtig müssen sie beim Baden der 
Kranken sein; ein Verspritzen des Badewassers ist tunlichst 
zu verhüten. Namentlich werden sie dringend gewarnt. 
Speisen mit ungereinigten und undesinfizierten Künden zu 
berühren oder Gegenstände in den Mund zu bringen, welche 
im Krankenraume verunreinigt sein können, z. B. Eh- und 
Trinkgeschirre u. a. 
7. Beseitigung der Ausleerungen. Typhuskranke dürfen 
Aborte nicht benutzen. Ihre Ausleerungen (Stuhlgänge, 
Karn. Erbrochenes) sollen nur in leicht zu reinigenden Ge¬ 
säßen aufgefangen und dürfen nicht in undesinfiziertem Zu¬ 
stande in Aborte oder auf Düngerstätten ausgegossen werden. 
Vielmehr müssen sie vorher mittels Kalkmilch (siehe Anmer¬ 
kung Ziffer 2a), Chlorkalks (siehe Anmerkung Ziffer 2b) 
oder verdünnten Kresolwassers (siehe Anmerkung Ziffer 1) 
unschädlich gemacht werden. Sind Desinfektionsmittel nicht 
zur Kand, so ist es vorübergehend statthaft, die Ausleerungen 
entfernt von Wasserläufen. Brunnen und Baulichkeiten zu 
vergraben an Stellen, wo Ansteckungen nicht zu befürchten 
sind. Jedes unbedachtsame Ausziehen der Ausleerungen, 
das Beschmutzen des Bodens, der Kleider usw., und sei es 
auch nur mit Spuren der Ausscheidungen, sind auf das 
sorgfältigste zu vermeiden. 
Auch der Auswurf der Kranken muh vorsichtig aufge¬ 
fangen und unschädlich gemacht werden; die benutzten Tücher 
sind in verdünntes Kresolwasser mindestens eine Stunde lang 
zu legen oder in Wasser auszukochen, bevor sie zum Waschen 
gegeben werden. Zum Auffangen des Auswurfes, zum Ab¬ 
wischen des Mundes, der Nase und dergleichen können am 
besten Mulläppchen benutzt werden, welche nach dem Gebrauch 
zu desinfizieren oder zu verbrennen sind. Die Ausleerungen 
und der Karn von Typhuskranken dürfen niemals in der
	        
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