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soll man Speisen und Getränke niemals zu sich nehmen
und das Tabakrauchen im eigenen Interesse unterlassen.
6. Berhalten des Pflegepersonals. Diejenigen Personen,
welche einen Typhuskranken pflegen oder warten, sollen
leicht zu reinigende Überkleider oder die ganze vordere
Körperfläche bedeckende Schürzen tragen und sich stets der
gröhlen Reinlichkeit befleißigen Wenn sie einen Kranken
oder seine Wäsche berührt oder die Entleerungen eines
Kranken beseitigt haben, müssen sie ihre Künde mit Seife,
Bürste und heihem Wasser gründlich reinigen und mit
verdünntem Kresolwasser (siehe Anmerkung Ziffer 1) desin¬
fizieren. Besonders vorsichtig müssen sie beim Baden der
Kranken sein; ein Verspritzen des Badewassers ist tunlichst
zu verhüten. Namentlich werden sie dringend gewarnt.
Speisen mit ungereinigten und undesinfizierten Künden zu
berühren oder Gegenstände in den Mund zu bringen, welche
im Krankenraume verunreinigt sein können, z. B. Eh- und
Trinkgeschirre u. a.
7. Beseitigung der Ausleerungen. Typhuskranke dürfen
Aborte nicht benutzen. Ihre Ausleerungen (Stuhlgänge,
Karn. Erbrochenes) sollen nur in leicht zu reinigenden Ge¬
säßen aufgefangen und dürfen nicht in undesinfiziertem Zu¬
stande in Aborte oder auf Düngerstätten ausgegossen werden.
Vielmehr müssen sie vorher mittels Kalkmilch (siehe Anmer¬
kung Ziffer 2a), Chlorkalks (siehe Anmerkung Ziffer 2b)
oder verdünnten Kresolwassers (siehe Anmerkung Ziffer 1)
unschädlich gemacht werden. Sind Desinfektionsmittel nicht
zur Kand, so ist es vorübergehend statthaft, die Ausleerungen
entfernt von Wasserläufen. Brunnen und Baulichkeiten zu
vergraben an Stellen, wo Ansteckungen nicht zu befürchten
sind. Jedes unbedachtsame Ausziehen der Ausleerungen,
das Beschmutzen des Bodens, der Kleider usw., und sei es
auch nur mit Spuren der Ausscheidungen, sind auf das
sorgfältigste zu vermeiden.
Auch der Auswurf der Kranken muh vorsichtig aufge¬
fangen und unschädlich gemacht werden; die benutzten Tücher
sind in verdünntes Kresolwasser mindestens eine Stunde lang
zu legen oder in Wasser auszukochen, bevor sie zum Waschen
gegeben werden. Zum Auffangen des Auswurfes, zum Ab¬
wischen des Mundes, der Nase und dergleichen können am
besten Mulläppchen benutzt werden, welche nach dem Gebrauch
zu desinfizieren oder zu verbrennen sind. Die Ausleerungen
und der Karn von Typhuskranken dürfen niemals in der