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137. Das Münzsystem.
S ch l a g s ch a tz und freie „Prägun g". Die Her¬
stellung der Münzen kostet naturgemäß Geld. Daraus leitete man
in frühern Jahrhunderten die Berechtigung ab die Münzen tat¬
sächlich etwas leichter zu prägen, nicht vollwichtig. Diesen Unter¬
schied zwischen dem Sollgehalte und dem wirklichen Feingehalte
nannte man den S ch l a g s ch a tz. Es rissen hier vielfach große
Mißstände ein, indem der tatsächliche Feingehalt erheblich herunter¬
gedrückt wurde und die Münzherren sich so einen großen Gewinn aus
der Münzprägung verschafften.
Bei unserer Goldausprägung von heute ist die Erzielung eines
solchen Schlagschatzes nicht beabsichtigt und auch gar nicht möglich
wegen der gesetzlichen Bestimmung über das Passiergewicht. Heute
trägt der Staat die Ausprügungskosten, entweder aus allgemeinen
Mitteln oder man sucht die Prägungskosten dadurch zu gewinnen,
daß man das Gold zu Zeiten einkauft, wo man es billig haben
kann.
Zu bemerken ist noch, daß auch ein jeder Privatmann Gold¬
münzen an den staatlichen Prägestätten ausprägen lassen kann.
Eine weitere Unterscheidung von Wichtigkeit ist die in Kurant- und
Scheidemünzen. Unter Kurantmünzen versteht man jene, welche
vollwertig geprägt sind und von jedem Untertanen in unbegrenzter
Höhe bei Zahlungen angenommen werden müssen. Das sind in
unserm Vaterlande die Goldmünzen.
Die übrigen Münzen nennt man Scheidemünzen. Sie sind not¬
wendig, um Zahlungen von kleinem und kleinstem Umfange leisten
zu können. Niemand aber braucht diese Scheidemünzen in unbe¬
grenztem Maße anzunehmen. So bestimmt § 9 des Münzgesetzes,
daß niemand verpflichtet ist Silbermünzen im Betrage von mehr als
20 Mark und Kupfer- und Nickelmünzen im Betrage von mehr als
1 Mark anzunehmen. Dagegen müssen Reichs- und Landeskassen die
Scheidemünzen in unbeschränktem Maße annehmen. Nur sind bei
der Umwechslung in Goldmünzen gewisse Mindestbeträge vor¬
geschrieben.
Solche Bestimmungen sind notwendig, weil diese Scheide¬
münzen in der Regel nicht so viel Metallwert besitzen, wie ihr Nenn¬
wert besagt, sie sind unterwertig ausgeprägt. Bei den Goldmünzen
ist das nicht der Fall. Das neue Zwanzigmarkstück, das noch nicht
durch den Verkehr gelitten hat, enthält Gold im Werte von 19,96Mark
Nur wenn die Preise für Gold einmal niedriger oder höher stehen,
können kleinere Abweichungen vorkommen.
Außerkurssetzung von Münze n. Wie der Staat
das Recht hat Münzen zu prägen, so ist er natürlich auch imstande
sie außer Kurs zu setzen. Das geschieht aus verschiedenen Gründen.