138. Die Zeit der Kipper und Wipper.
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Es ist möglich, daß sich eine Münze im Verkehr nicht bewährt, daß der
Verkehr nach einer andern Stückelung verlangt; oder es hat eine
Münze zu sehr im Verkehr gelitten, ist zu stark abgegriffen und ab¬
geschliffen, dann bestimmt der Staat einen Zeitpunkt, bis zu
welchem die alten Münzen eingeliefert sein müssen. Erfolgt die Ein¬
ziehung einer Münze wegen der zutage tretenden Abnutzung, und
ist im Geldverkehr die Münze erwünscht und notwendig, so werden
neue Münzen geprägt vom selben Werte, zur Unterscheidung
gegen die einzuziehenden aber meist mit einem andern Münz¬
bild.
Als Beispiel einer gänzlichen Außerkurssetzung sei erinnert
an die Zwanzigpfennigstücke aus Nickel, welche seit dem 1. Januar
1903 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Aus der Staatsbürgerbibliothek.
138. Die Zeit der Kipper und Wipper.
Von allen Schrecken des beginnenden Dreißigjährigen Krieges
erschien dem Volke selbst keiner so unheimlich als eine plötzliche Ent¬
wertung des Geldes. Des guten, schweren Reichsgeldes wurde immer
weniger, an seiner Statt war viel neue Münze von schlechtem Gepräge
und rötlichem Aussehen im Umlauf. Noch mehr fiel auf, daß die
fremden Waren im Preise stiegen. Man empfand eine beständige
Teuerung. Wer fremde Kaufleute bezahlen mußte, der zahlte für die
feinen Joachimstaler ein immer wachsendes Agio. Aber im Lokal¬
verkehr zwischen Stadt und Land wurde das zahlreiche neue Geld
ohne Anstand genommen, ja es wurde mit erhöhtem Schwünge um¬
gesetzt, und die Masse des Volkes merkte nicht, daß die verschieden¬
artigen Münzen, mit denen es zu bezahlen pflegte, ihm unter der
Hand wertloses Blech geworden waren.
Schon die approbierten Münzen betrogen. Sie machten das
Geld am Silbergehalt schlechter als es sein sollte; sie schlugen je
hundert Mark am Gewicht um etwa vier Lot zu leicht, was von
niemandem gemerkt wurde, und wenn sie wußten, daß das Geld
sogleich in entfernte Gegend verführt werden sollte, so brachen sie
noch dreister ab.
Außer den approbierten Münzern gab es in den meisten der
zehn Kreise noch andere von leichterem Gewissen und kühnerer
Tätigkeit, nicht gerade Falschmünzer in unserem Sinne, obgleich auch
dergleichen Privatindustrie mit großer Rücksichtslosigkeit betrieben
wurde. Es waren Münzen im Dienste eines Kreisstandes, welcher
das Recht zu prägen hatte; dieser Standesherren und Städte waren
aber zur Zeit sehr viele und allen lag ihr Münzrecht an: Herzen,