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den frühesten Zeiten haben die Handwerker nachweisbar auf Tischen
oder in leicht aufzuschlagenden, leicht abzubrechenden Buden, wie wir
sie heute noch auf unseren Jahrmärkten sehen, ihre Waren feilgeboten.
Doch waren das nur Notbehelfe, welche bei rege entwickeltem Ver¬
kehr um so weniger vorhalten konnten, als weder Ware noch Ver¬
käufer bei solchen primitiven Einrichtungen Schutz gegen Wind und
Wetter sowie gegen Diebeshände fanden. Aber nicht nur Käufer
und Verkäufer hatten ein Interesse daran, daß diese Verhältnisse
sich befestigten, auch die Obrigkeit, welche den Markt beschützte
und infolgedessen das Standgeld davon einzog, mußte es gerne sehen,
wenn durch Verbesserung der Einrichtungen dem Markte eine gewisse
Stetigkeit gewährleistet wurde." So begann denn die Stadtobrig¬
keit, der baulichen Ordnung des Marktes ihre Aufmerksamkeit zu
widmen. Auf stadtherrlichem oder städtischem Grund und Boden
errichtete sie feste Buden, Lauben, Hallen, Kaufhäuser, und schuf
damit eine Reihe zweckmäßiger Verkaufsstellen, wobei die Anordnung
getroffen ward, daß die Verkäufer der nämlichen Ware ihren Stand
nebeneinander erhielten. Innerhalb der den einzelnen Gewerben
zugewiesenen Bezirke, unter den einzelnen Verkäufern, entschied ge¬
wöhnlich das Los. Gegen gewisse Gebühren wurden die einzelnen
Stellen von der Stadtobrigkeit an die einzelnen Gewerbetreibenden
ausgetan. Diese waren gezwungen, nur an diesen Stellen ihre Ware
feilzuhalten. Nur auf den ihnen angewiesenen Brot- und Fleisch¬
bänken durften Bäcker und Metzger verkaufen. Reichte der Marktplatz
nicht mehr aus, so schuf man für bestimmte Waren oder Gewerbe
besondere Marktplätze (Kornmarkt, Roßmarkt, Trrchmarkt usw.) oder
dehnte die Verkaufsstellen über die dem Marktplatze benachbarten
Straßen aus. Die geschilderte bauliche Einrichtung des Marktes und
die Anordnung der Verkaufsstellen läuft darauf hinaus, die Aus¬
übung der Warenschau und Marktpolizei, die Erhebung der Markt¬
gebühren zu erleichtern, den Käufern eine bequeme Warenvergleichung
zu ermöglichen, für die Verkäufer aber eine gewisse Gleichheit der
Geschäftslage herzustellen.
Die Strenge dieses „Stellen- und Hallenzwanges" lockerte sich
in dem Maße, als sich die Stadt zum dauernden Markte entwickelte.
Je wohlhabender Kaufleute und Handwerker wurden, desto eher
waren sie in der Lage, auf die Benutzung jener von der Stadt¬
obrigkeit geschaffenen Verkaufslokale zu verzichten und selber die
nötigen baulichen Anordnungen zu vollziehen. Die Zunahme der
Bevölkerung machte die Duldung solcher eigenen Verkaufsstellen in
den vom Markte entfernten Stadtteilen zur Notwendigkeit. Anderer¬
seits gehen jene öffentlichen Bänke, Lauben, Gaden usw. mehr und
mehr in den Besitz einzelner Gewerbetreibenden und Kaufleute oder
gewerblicher und kaufmännischer Genossenschaften über. Der Stellen-