Full text: Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen

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Bildet Genossenschaften. 
seiner Bank, die ihm die Summe auf sein Konto gutschreibt. Auf diese 
Weise gelangt jede Bank an jedem Tage in den Besitz einer großen 
Anzahl Schecks, die auf die verschiedensten Banken lauten. Die Ver¬ 
treter der Banken kommen dann an jedem Tage zusammen, um mit¬ 
einander abzurechnen. Die Differenzen werden durch Schecks aus die 
Bant von England ausgeglichen. Dieser Scheckverkehr ist so ausgebildet, 
daß in London 97 o/o aller Zahlungen in Schecks erledigt werden. 
Früher kleidete man den Scheck oft in die Form einer Quittung, 
und sogar die deutsche Reichsbank benutzte sie bis 1883, um sich gegen 
die Stempelpflicht zu sichern. Neuerdings kommen diese Quittungs¬ 
schecks nicht mehr vor, sondern sie haben jetzt allgemein die Form des 
sogenannten Anweisungsschecks. In Deutschland wird der Scheckverkehr 
besonders durch die Reichsbank vermittelt. Im Verkehr mit dieser 
Bank werden zwei Arten von Schecks unterschieden: weiße oder eigent¬ 
liche und rote oder uneigentliche Schecks. Für den Scheckverkehr werden 
auch die schon erwähnten Scheckbücher mit numerierten Blattern aus¬ 
gegeben. Damit keine Fälschungen an der verzeichneten Summe vor¬ 
kommen können, sind an der rechten Seite die Zahlen von 500 bis 
500 000 in bestimmten Abschnitten vorgedruckt, und es wird nun mit 
der Schere der Teil abgeschnitten, der über die Summe hinausgeht. 
Durch den weißen Scheck wird die Reichsbank angewiesen, eine be¬ 
stimmte Summe Geldes an eine bestimmte Person oder den Überbringer 
des Schecks auszuzahlen. Soll die im Scheck genannte Summe nicht 
ausgezahlt, sondern nur zur Verrechnung benutzt werden, so wird dies 
quer durch den Text des Wechsels zwischen zwei rote Linien geschrieben 
mit den Worten: „Nur zur Verrechnung". Ein solcher Scheck, den die 
Bank nicht bar ausbezahlen soll, führt den Namen „gekreuzter Scheck". 
Der rote Scheck der Reichsbank dient dem Giroverkehr. Man ver¬ 
steht darunter eine Zahlungsart durch einfache Buchübertragung. Wer ein 
Girokonto bei der Reichsbank hat, muß eine größere, seinem Geschüfts- 
umsang entsprechende Summe einzahlen. Nehmen wir einmal an, eine 
Fabrik, eine Kohlenhandlung und ein Bergwerk haben ein Girokonto bei 
der Reichsbank. Soll die Fabrik an das Bergwerk 7000 und an die 
Kohlenhandlung 3000 Mk. zahlen, so macht die Fabrik den betreffenden 
von der Girozahlung Mitteilung. Alsdann fertigt sie einen roten Scheck 
an die Reichsbank aus, durch den die Reichsbank beauftragt wird, dem 
Konto des Bergwerks 7000 Mk., dem Konto der Kohlenhandlung 
3000 Mk. zuzuschreiben und vom Konto der Fabrik 10 000 Mk. abzu¬ 
schreiben. Die Zahlung wird hierbei also durch eine einfache Buchüber¬ 
tragung geregelt. Die Einrichtung des Giroverkehrs war schon bei den 
ältesten Banken vorhanden. 
Scharf und Haese. Handel und Wandel. 
ML ML ML ML ML ML ML ML ML ML ML ML 
37. Aitdet Kenossenschäften. 
Der Kunstfertigkeit der menschlichen Hand verdankt das Handwerk 
seine Blütezeit. . 
Aber was vermag heutzutage die geschickte Hand gegen die Maschine, 
die, mir äußerster Genauigkeit und Sicherheit arbeitend, weit besser
	        
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