Full text: Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen

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Die kleinen Ladenhalter. Höker. Hausierer, das Personal der 
Markthelfer, Packer, Träger, Dienstmänner, das subalternel) Personal 
aller Verkehrsanstalten steht mit dem gelernten und ungelernten 
Arbeiter auf einer Stufe, die kleinen Ladengeschäfte mit dem Hand¬ 
werker, die großen Ladengeschäfte rechnen zum höheren Mittelstände: 
ihre Tausende von Angestellten und sonstigen Gehilfen gehören teils ihm, 
teils dem höheren Arbeiterstande an. Uber all dem stehen die höhere 
Geschäftswelt, die Großhändler, die Direktoren und Leiter der Aktien¬ 
gesellschaften, Kartelle, -) Banken und ähnlicher Geschäfte: sie bilden 
die Spitze der kaufmännischen Welt. Sie werden nicht mehr Fürsten, 
wie einst die Medici oder heute noch glückliche arabische Händler in 
Afrika, aber sie überragen an Reichtum, Macht und Einfluß doch da 
und dort alle anderen Kreise der Gesellschaft, beherrschen in einzelnen 
Staaten Regierung und Verwaltung nicht minder als einst in Karthago, 
Venedig und Florenz. Rur wo eine alte, starke Monarchie -ch, eine 
gesunde und große Grundaristokratie, eine ausgebildete Heeres- und 
Beamtenverfassung ist, bestehen noch starke Gegengewichte, die ihren 
monopolartigen Einfluß in der Volkswirtschaft und Gesetzgebung, 
sowie im Staatsleben im ganzen hemmen, ihren großen Gewinnen 
gewisse Schranken setzen. 
II. Begriff und Arten des Handels. 
Was versteht man unter Handel? 
Unter Handel versteht man den gewerbsmäßigen Betrieb des 
Eintausches oder Ankaufs von Gütern und ihre Wiederveräußerung 
zum Zwecke einer Erzielung von Gewinn. Demnach ist der Handel 
keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt identisch,* 4) sondern 
er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung all¬ 
mählich selbständig gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die 
Bewegung der Güter vom Produzenten zum Konsumenten wesentlich 
erleichtert wird. Zn vielen Verkehrsfällen findet eine solche Ver¬ 
mittlung nicht statt: der Produzent verkauft die von ihm selbst her¬ 
gestellte oder ans eine höhere Stufe der Verarbeitung gebrachte Ware 
direkt an denjenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke 
verwenden oder als Rohmaterial oder als Halbfabrikat weiter ver¬ 
arbeiten will. Solche Verkaufs- und Kaufgeschäfte fallen also nicht 
Z Untergeordnete. 
2) Vereinigungen mehrerer Erwerbsgeselischnften. 
3) Alleinherrschaft. 
4) Übereinstimmend.
	        
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