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Die kleinen Ladenhalter. Höker. Hausierer, das Personal der
Markthelfer, Packer, Träger, Dienstmänner, das subalternel) Personal
aller Verkehrsanstalten steht mit dem gelernten und ungelernten
Arbeiter auf einer Stufe, die kleinen Ladengeschäfte mit dem Hand¬
werker, die großen Ladengeschäfte rechnen zum höheren Mittelstände:
ihre Tausende von Angestellten und sonstigen Gehilfen gehören teils ihm,
teils dem höheren Arbeiterstande an. Uber all dem stehen die höhere
Geschäftswelt, die Großhändler, die Direktoren und Leiter der Aktien¬
gesellschaften, Kartelle, -) Banken und ähnlicher Geschäfte: sie bilden
die Spitze der kaufmännischen Welt. Sie werden nicht mehr Fürsten,
wie einst die Medici oder heute noch glückliche arabische Händler in
Afrika, aber sie überragen an Reichtum, Macht und Einfluß doch da
und dort alle anderen Kreise der Gesellschaft, beherrschen in einzelnen
Staaten Regierung und Verwaltung nicht minder als einst in Karthago,
Venedig und Florenz. Rur wo eine alte, starke Monarchie -ch, eine
gesunde und große Grundaristokratie, eine ausgebildete Heeres- und
Beamtenverfassung ist, bestehen noch starke Gegengewichte, die ihren
monopolartigen Einfluß in der Volkswirtschaft und Gesetzgebung,
sowie im Staatsleben im ganzen hemmen, ihren großen Gewinnen
gewisse Schranken setzen.
II. Begriff und Arten des Handels.
Was versteht man unter Handel?
Unter Handel versteht man den gewerbsmäßigen Betrieb des
Eintausches oder Ankaufs von Gütern und ihre Wiederveräußerung
zum Zwecke einer Erzielung von Gewinn. Demnach ist der Handel
keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt identisch,* 4) sondern
er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung all¬
mählich selbständig gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die
Bewegung der Güter vom Produzenten zum Konsumenten wesentlich
erleichtert wird. Zn vielen Verkehrsfällen findet eine solche Ver¬
mittlung nicht statt: der Produzent verkauft die von ihm selbst her¬
gestellte oder ans eine höhere Stufe der Verarbeitung gebrachte Ware
direkt an denjenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke
verwenden oder als Rohmaterial oder als Halbfabrikat weiter ver¬
arbeiten will. Solche Verkaufs- und Kaufgeschäfte fallen also nicht
Z Untergeordnete.
2) Vereinigungen mehrerer Erwerbsgeselischnften.
3) Alleinherrschaft.
4) Übereinstimmend.