333
8. Aitgungsscheine.
A. Belehrungen.
Ein Tilgungsschein (Mortifikationsschein) wird ausgestellt, wenn man
einen in Verwahrung gegebenen ®egen{icmb zurückerhalten, oder einen Schuld¬
schein über ein Darlehn verloren hat, ihn also bei Tilgung der Schuld nicht
zurückgeben kann. Es müssen darin die Fragen beantwortet werden: Von
wem erhält man etwas zurück? Was? Wann?
B. Beispiele.
1) Daß mir Herr Eduard Noll, Bildhauer hier, das ihm am 1. Juni
laufenden Jahres in Verwahrung gegebene Päckchen mit zweihundert Mark
heute wieder richtig zurückgegeben hat, bescheinige ich hiermit dankend unter
Zurückgabe des Aufbewahrungsscheines.
Danzig, den 1. November 1890. Gottfried Mager.
2) Herr Jakob Weber, Schreinermeister Hierselbst, hat mir heute eine
Schuld vou dreihundert Mark samt den Zinsen bar zurückgezahlt. Da der
betreffende Schuldschein mir abhanden gekommen ist, so erkläre ich denselben
hiermit für null und nichtig.
Duisburg, d>en 11. November 1890. Alfred Berger,
Kappenmacher.
6. Aufgaben.
Stelle 2 Tilgungsscheine aus über die Zurückgabe jener Gegenstände, die in den
unter V des 4. Abschnittes mitgeteilten Aufbewahrungsscheinen näher bezeichnet sind!
9. Abtretungsscheine (Oessionen)
A. Belehrungen.
Diese Scheine enthalten die Erklärung, daß man eine Forderung oder
ein Recht einem andern überträgt oder cedicrt. Die Cessiou enthält also die
Sache, die abgetreten wird; den Namen dessen, an den dieselbe abgetreten
wird (des Cessionars); wann sie abgetreten wird und den Namen des Cedenteit,
d. i. desjenigen, der etwas abtritt.
In der Regel wird dem Schuldner von der erfolgten Abtretung Mit¬
teilung geinacht und dessen Einwilligung auf den Abtretungsschein geschrieben.
B. Beispiele.
1) Herr Kaufmann Wilhelm Rahe Von hier schuldet mir laut Schuld¬
schein vom 1. Juli vorigen Jahres die Summe von viertausend Mark nebst
den laufenden Zinsen zu 5 Prozent. Diese Forderung trete ich hiermit an
Herrn Rentner Moritz Wald in Borbeek dergestalt ab, daß derselbe unbe
schränktes Eigentumsrecht darüber erhält. Zu diesem Ende habe ich ihm
den Original-Schuldschein des Herrn W. Rahe ausgehändigt.
Essen, bett 4. Mai 1890. Johann Scholl.
Von der Übertragung der Forderung, welche Herr Joh. Scholl an mich
hatte, Bin ich in Kenntnis gesetzt, und erkenne Herrn Rentner Moritz Wald
tu Borbeck als nteinen Gläubiger an.
Essen, den 4. Mai 1890.
Wilhelm Rahe.