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2) Hierdurch bescheinige ich, daß ich dem Herrn Baumeister Hugo Becker 
Hierselbst das Recht, über meinen Hof zu fahren, gegen eine Entschädigung 
von fünfhundert Mark abgetreten habe, so daß später weder durch mich noch 
durch meine Erben dieses Recht soll zurückgezogen werden können. 
Hamm, den 7. 8eptemher 1890. Hart Kuntze, Drechsler. 
C. Aufgaben. 
1. Ändere vorstehende Beispiele um! 
2. Schreibe Abtretungsscheine zu den unter B, Abschnitt 6, gegebenen Schuldscheinen! 
10. Zeugnisse oder Atteste. 
A. Belehrungen. 
Ein Zeugnis ist eine schriftliche Versicherung, daß es sich mit irgend 
einer Person oder Sache gerade so verhält, wie man aussagt. Alle Zeugnisse 
erfordern Wahrheit und Bestimmtheit und müssen enthalten: 
1. wem etwas bezeugt wird; 
2. was ihm bezeugt wird; 
3. wann dieses bezeugt wird; 
4. wer es bezeugt. 
Gewöhnlich wird das Zeugnis auch untersiegelt. 
Ein Zeugnis, womit ein Lehrling aus der Lehre entlassen wird, führt 
bei den Handwerkern den Namen „Lehrbrief". 
B. Beispiele. 
1) Lehrbrief. 
Otto Winter, gebürtig aus Mülheim a. d. Ruhr, hat bei dem Ilnter- 
zeichueten vom l.Mai 1877 bis zum 1. Mai 1880 in der Lehre gestanden und 
sich während der ganzeir Dauer seiner vertragsmäßigen Lehrzeit als einen durchaus 
braven, fleißigen mtd geschickten jungen Mann bewiesen. Bei solchen Eigenschaften 
konnte es daher nicht fehlen, daß er einerseits in seinem Geschäfte als Schlosser 
sich tüchtige Kenntnisse erworben, andererseits durch regelmäßigen Besuch der 
hiesigen gewerblichen Fortbildungsschule sich auch geistig trefflich ausgebildet hat. 
Dieses bezeugt der Wahrheit gemäß 
Düsseldorf, den 1. Mai 1880. Heinrich Albers, 
(L. 8.) Schlossermeister. 
2) Zeugnis. 
Julius Hertel aus Werden hat bei mir ein Jahr als Geselle gear¬ 
beitet und sich jederzeit durch Fleiß, Geschicklichkeit und sittliches Wohlverhalten 
ausgezeichnet. Indem ich demselben mit Vergnügen dieses Zeugnis erteile, 
empfehle ich ihn auf seiner weiteren Wanderschaft jedermauns Wohlwollen. 
Kettwig, den 20. April 1890. Ewald Hesse, 
Buchbindermeister. 
3) Zeugnis. 
Vorzeiger dieses, Bernhard Martin aus Gelsenkirchen, 26 Jahre alt, 
hat ein Jahr als Knecht bei mir gedient und sich während dieser Zeit als 
eine fleißige, geschickte und treue Person erwiesen. Nur muß ich ihm für die 
Zukunft größere Bescheidenheit gegen seinen Dienstherrn und mehr Verträg¬ 
lichkeit mit der übrigen Hausdienerschaft empfehlen. 
Dortmund, den 1. Kovemher 1890. Johann Müller, Fabrikbesitzer.
	        
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