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Ebenso können auch int Wege des Postauftrags Wechsel ohue Beschränkung
der Höhe des Betrages an den Bezogenen behufs Einholung der Annahme-
Erklärung versandt werden. Hierzu werden besondere Formulare verwandt.
Beispiele.
Postauftrag.
(Zur Einziehung von Geldbeträgen innerhalb Deutschlands.)
Die Post wird beauftragt, von Herrn Rudolf Sommer, Gastwirt in
Magdeburg, Wilhelmstraße 27, am 14. d. Monats (Fälligkeitstag) den Betrag
von 264 Mark 75 Pf. — wörtlich Zweihundertvierundsechzig Mark 75 Pf. —
unter Aushändigung der Anlage (quittierte Rechnung) eiuzuziehen.
Düsseldorf, den 8. Oktober 1891.
. Leopold Krämer
Schadowstraße 56.
2) Postauftrag.
(Für Accept-Einholung.)
Die Post wird beauftragt, dem Schreiuermeister Herrn Johann Wessel
in Elberfeld, Bachstraße 32, den beiliegenden Wechsel über 326 Mark — Pf.
(wörtlich Dreihundertsechsundzwanzig Mark — Pf.), fällig am 20. No¬
vember 1891 (Wechselnummer 286) zur Annahme vorzuzeigeu.
Dresden, den 14. November 1891.
Hermann Lange L Co.
Elbstraße 29.
21. Wostriachnah men.
Postnachnahmeu sind bis 150 Mark zulässig. Die Nachuahmeseitdungeu
müssen mit dem Vermerk: Nachnahme von . . . Mark . . . Pf. (Marksumme
in Ziffern und Buchstaben) versehen sein und unmittelbar darunter beit Namen
und Wohnort des Absenders enthalten. Bei Paketen müssen diese Vermerke
sowohl auf der Sendung selbst, als auch auf der zugehörigen Begleitanfschrift
angebracht sein. Eine Nachnahmesendung wird spätestens 7 Tage nach dem
Eingänge am Bestimmungsorte zurückgesandt, wenn sie innerhalb dieser Frist
nicht eingelöst wird. Die eingelösten Nachnahmebeträge werden dem Absender
von der Postanstalt des Bestimmungsortes mittels Postanweisung übermittelt.
Die Nachnahmegebühr beträgt für jede Mark oder jeden Teil derselben 2 Pf.,
mindestens aber 10 Pf. Bruchteile einer Mark werden auf eine durch 5 teil¬
bare Pfennigsnmme aufwärts abgerundet. Außerdem wird bei Paketen die
betreffende Gebühr für das Paket, für Nachnahmebriefe, Drucksachen, Waren¬
proben bis 250 g, sowie für Postkarten folgende Gebühr erhoben: auf Ent¬
fernungen bis 10 geogr. Meilen einschl. 20 Pf., auf alle weiteren Entfernungen
40 Pf. Für nicht freigemachte Nachnahmebriefe außerdem 10 Pf. Zuschlag.
Wenn eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem Porto
die Versicherungs-, bezw. Einschreibegebühr hinzu. Beträge über 15 Mark
werden aber vorteilhafter durch Postanftrag als durch Postnachnahme eingezogen,
(S Aufschriften, Seite 367, Beispiel 8.)
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