347 
Ebenso können auch int Wege des Postauftrags Wechsel ohue Beschränkung 
der Höhe des Betrages an den Bezogenen behufs Einholung der Annahme- 
Erklärung versandt werden. Hierzu werden besondere Formulare verwandt. 
Beispiele. 
Postauftrag. 
(Zur Einziehung von Geldbeträgen innerhalb Deutschlands.) 
Die Post wird beauftragt, von Herrn Rudolf Sommer, Gastwirt in 
Magdeburg, Wilhelmstraße 27, am 14. d. Monats (Fälligkeitstag) den Betrag 
von 264 Mark 75 Pf. — wörtlich Zweihundertvierundsechzig Mark 75 Pf. — 
unter Aushändigung der Anlage (quittierte Rechnung) eiuzuziehen. 
Düsseldorf, den 8. Oktober 1891. 
. Leopold Krämer 
Schadowstraße 56. 
2) Postauftrag. 
(Für Accept-Einholung.) 
Die Post wird beauftragt, dem Schreiuermeister Herrn Johann Wessel 
in Elberfeld, Bachstraße 32, den beiliegenden Wechsel über 326 Mark — Pf. 
(wörtlich Dreihundertsechsundzwanzig Mark — Pf.), fällig am 20. No¬ 
vember 1891 (Wechselnummer 286) zur Annahme vorzuzeigeu. 
Dresden, den 14. November 1891. 
Hermann Lange L Co. 
Elbstraße 29. 
21. Wostriachnah men. 
Postnachnahmeu sind bis 150 Mark zulässig. Die Nachuahmeseitdungeu 
müssen mit dem Vermerk: Nachnahme von . . . Mark . . . Pf. (Marksumme 
in Ziffern und Buchstaben) versehen sein und unmittelbar darunter beit Namen 
und Wohnort des Absenders enthalten. Bei Paketen müssen diese Vermerke 
sowohl auf der Sendung selbst, als auch auf der zugehörigen Begleitanfschrift 
angebracht sein. Eine Nachnahmesendung wird spätestens 7 Tage nach dem 
Eingänge am Bestimmungsorte zurückgesandt, wenn sie innerhalb dieser Frist 
nicht eingelöst wird. Die eingelösten Nachnahmebeträge werden dem Absender 
von der Postanstalt des Bestimmungsortes mittels Postanweisung übermittelt. 
Die Nachnahmegebühr beträgt für jede Mark oder jeden Teil derselben 2 Pf., 
mindestens aber 10 Pf. Bruchteile einer Mark werden auf eine durch 5 teil¬ 
bare Pfennigsnmme aufwärts abgerundet. Außerdem wird bei Paketen die 
betreffende Gebühr für das Paket, für Nachnahmebriefe, Drucksachen, Waren¬ 
proben bis 250 g, sowie für Postkarten folgende Gebühr erhoben: auf Ent¬ 
fernungen bis 10 geogr. Meilen einschl. 20 Pf., auf alle weiteren Entfernungen 
40 Pf. Für nicht freigemachte Nachnahmebriefe außerdem 10 Pf. Zuschlag. 
Wenn eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem Porto 
die Versicherungs-, bezw. Einschreibegebühr hinzu. Beträge über 15 Mark 
werden aber vorteilhafter durch Postanftrag als durch Postnachnahme eingezogen, 
(S Aufschriften, Seite 367, Beispiel 8.) 
i
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.