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Düsseldorf, bcn 1. Nov. 1890. 
P. P. 
Hierdurch erlaube ich mir, Ihnen anzuzeigen, daß ich meinen bis¬ 
herigen Reisenden, 
Herrn Wilhelm Stiehl, 
als Teilhaber in mein Geschäft aufgenommen habe. 
Indem ich Sie bitte, von seiner hier folgenden Unterschrift Kenntnis 
zu nehmen, benutze ich die Gelegenheit, um mich und mein Geschäft der 
Fortdauer Ihres Wohlwollens angelegentlich zu empfehlen und zeichne mit 
bekannter Ergebenheit 
Fritz Dahm. 
Herr Willi. Stiehl wird zeichnen: Fritz Dahm. 
Eigene Unterschrift des W. Stiehl. 
C. Aufgaben. 
1. K. zeigt mittels Rundschreibens an, daß er sich als Herrenkleidermacher nieder¬ 
gelassen habe. Durch einen mehrjährigen Aufenthalt in den ersten Hauptstädten glaubt er sich 
befähigt, allen an ihn gestellten Anforderungen genügen zu können und bittet um Aufträge. 
2. ft. teilt mit, daß vorgerücktes Alter und zunehmende Kränklichkeit ihn bestimmt 
haben, sein von ihm seit langen Jahren geführtes Farbwaren-Geschäst seinem Sohne zu 
übertragen. 
3. Die Firma Th. Oppenhorst & Comp, zeigt das Ausscheiden ihres Teilhabers 
Ph. Backhaus an und teilt nüt, daß das Geschäft in der bisherigen Weise fortgesetzt wird. 
4. Wilh. G. & Joseph R. in N. erlauben sich hiermit, J. T. in R. die Mitteilung zu 
machen, daß sie von heute an auf hiesigem Platze ein gemeinschaftliches Baugeschäft betreiben. 
Dieselben empfehlen sich zur Übertragung aller in ihr Fach einschlagenden Arbeiten, 
insbesondere zur Ausführung von Ausbesserungen, Anfertigung von Plänen und Kosten¬ 
anschlägen für Neubauten, wie zur Übernahme der letzteren und sichern bei mäßigen Preis- 
ansätzen gewissenhafte und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Arbeiten zu. 
34. Anerbieten (Offerten). 
A. Belehrungen. 
Anerbietungsschreiben (Offerten) sind Briefe, in welchen man seine Waren 
zilr Abnahme empfiehlt oder sich zur Ausführung von Arbeiten erbietet. Mau hat 
sich zu hüten, in denselben mehr zu versprechen, als mau zu erfüllen imstande 
ist. Wenn der Absender einerseits alles anführen soll, was zu seinen Gunsten 
spricht, so muß er doch andererseits jede Prahlerei und Übertreibung vermeiden, 
welche leicht Mißtrauen erweckt. Um seine Arbeit zu empfehlen, wird es am 
besten sein, sich auf Zeugnisse oder auch auf bestimmte Personen, mit denen 
man in geschäftlicher Beziehung stand, zu beziehen. Bei Anerbietung von Waren 
ist es gut, ein Preisverzeichnis (Preiscouraut) oder auch Muster beizulegen 
ß. Beispiele. 
1) Stuttgart, den 7. Januar 1891. 
Herr August Unger in Ileilbronn. 
Ich erlaube mir, Ihnen untenstehend nieine heutigen äußersten Preis- 
notierungen für Mehl zu überreichen, und es soll mich freuen, wenn Sie 
hierdurch Veranlassung nehmen wollten, mich in Bälde mit recht bedeutenden 
Aufträgen zu beehren. 
Hochachtungsvoll und ergebenst 
F. Jahn. 
(Folgt Preisverzeichnis.)
	        
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