Full text: Lesebuch für die Sonntagschulen der Pfalz

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und daß die politische Gemeinde Ginöd mehr als eine Ortschaft 
umfaßt." 
Lohn: „Gibt es denn auch andere Gemeinden als politische?" 
Vater: „3a, Kirchengemeinden. 3n Zweibrücken sind die Ge¬ 
bäude für die Volks- und Realschule, das Rathaus, das Gas- und 
Wasserwerk, das Waisen- und Krankenhaus u. a. Eigentum der poli¬ 
tischen Gemeinde; dagegen gehören die Rlexanders- und Karlskirche 
der protestantischen pfarrgemeinde, die katholische Kirche der katho¬ 
lischen pfarrgemeinde, die Synagoge der israelitischen Kultusgemeinde." 
Lohn: „Rlso umschließt die Gemeinde Zweibrücken mehrere 
Kirchengemeinden." 
Vater: „Ganz recht. Es gibt aber auch Kirchengemeinden, die 
mehrere politische Gemeinden umfassen." 
Lohn: „Zweibrücken ist aber eine große politische Gemeinde 
im vergleich zu Ginöd." 
Vater: „Ginöd ist nicht eine der kleinsten Gemeinden. Das Dorf 
Dettenhausen tni Glantale hatte bei der letzten Volkszählung 50, 
Ludwigshafen am Rhein hat mehr als 83 000 Einwohner. Detten¬ 
hausen ist aber ebenso eine politische Gemeinde wie Ludwigshafen." 
Lohn: „Du hast vorhin gesagt, unser Lchulhaus sei Eigentum 
der Gemeinde,' es muß doch einer Person gehören, wohl dem Herrn 
Dürgermeister?" 
Vater: „Keineswegs,' es gehört nicht einer einzelnen Person, 
sondern allen denen, die zusammen die Gemeinde Zweibrücken bilden, 
und solche Gebäude, an denen jeder Gemeindeangehörige ein Mit¬ 
recht hat, heißen öffentliche Gebäude, während unser Haus ein 
Privat Haus ist." 
Lohn: „wem gehören denn der Luitpoldpark und die Fasanerie?" 
Vater: „Run ebenfalls der Gemeinde Zweibrücken. Lehr viele 
Gemeinden besitzen außer den Gemeindegebäuden auch Eigentum an 
wiesen und Waldungen." ' 
Lohn: „wer erhält das Geld für das holz, das aus den Wal¬ 
dungen verkauft wird?" 
Vater: „Das kommt in die Gemeindekasse als Einnahme und 
die Gemeinde kann diese wohl brauchen,' denn sie hat auch bedeutende 
Ausgaben." — 
Mittlerweile waren die beiden Wanderer nach dem Dorfe Dier¬ 
bach gekommen, wieder am ersten Hause las der Lohn die Inschrift 
einer Tafel: „Das Betteln in hiesiger Gemeinde ist streng verboten. 
Die Drtspolizei." 
Lohn: „wer ist das, die Grtspolizei?" 
Vater: „Die Handhabung der Grtspolizei liegt meistens in den 
Händen des Bürgermeisters,' hier ist sie eine Angelegenheit des Rd- 
junkten, weil das Dorf keinen eigenen Bürgermeister hat,' es gehört 
zur Bürgermeisterei Blieskastel. Die ortspolizeilichen Vorschriften sind 
darauf gerichtet, alles fernzuhalten, was die Ordnung und Licherheit 
in der Gemeinde stört." 
Lohn : „werden diese Vorschriften von dem Bürgermeister erlassen ?"
	        
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