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Wie es dunkle, klare uud deutliche Vorstellungen gibt, so
Ntt derselbe Umstand auch bei den Begriffen ein. Ein Bei¬
spiel soll auch hier die Sache verständlich machen. Ein Knabe
wurde gefragt, woran er denn einen Garten erkenne'? Er wußte
^ nicht zu sagen, meinte jedoch: das, was an einem Hofe liege,
wo sich eine Laube befinde. Sein Begriff vom Garten war
demnach ein dunkler, weil er kein richtig bezeichnendes Merkmal
^führen konnte. Ein anderer setzte noch bei, daß in einem
harten Obstbäume seien. Dieser hatte schon einen klaren Begriff,
^nn dritter sagte: Unter einem Garten verstehe ich ein eiirge-
Mossenes Stück Land, um da allerlei Gewächse zum Nutzen und
Vergnügen zu ziehen. Da dieser Knabe die wesentlichsten Merk¬
male angegeben hatte, so war sein Begriff deutlich.
Man unterscheidet auch Art- und Gattungsbegriffe,
ersten bezeichnen eine Ähnlichkeit mehrerer Einzelndinge in
wesentlichen Eigenschaften; die letzteren dagegen eine Vereinigung
Dingen ähnlicher Arten unter eine gemeinsame Benennung,
bezeichnet Hafer, Gerste, Roggen, Korn, Weizen den Begriff
emer Art, diese Arten kann man aber auch Getreide nennen,
^us diesem angeführten Beispiele geht hervor, daß die Gatt¬
ungsbegriffe mehr in sich fassen, somit einen größer» Umfang
paben, als die Artbegriffe. Übrigens können Gattungsbegriffe
wieder Artbegriffe werden. Dies ist dann der Fall, wenn sie
X einem höhern enthalten sind. Die Ulme ist ein Artbegriff,
soaum ein Gattungsbegriff; nehmen wir aber Baum und Pflanze,
L erscheint Baum als Art und Pflanze als Gattung. So sind
Gerling, Vogel, Tier, Geschöpf immer höher steigende Be-
^Mffe, indem der erste im zweiten, der zweite im dritten und
cc dritte im vierten aufgeht.
Soll ein Begriff erklärt werden, so gibt man ihm den
Zainen des höhern und setzt noch die wesentlichen Kennzeichen
Mu, welche ihn unterscheiden, z..B. statt daß wir sagen: Der
Strauch ist eine verworren gewachsene Staude mit holzigen
Stengeln, sprechen wir: Der Strauch ist eine Pflanze, welche
^bhrere holzige Stengel aus der Wurzel treibt. Gebot ist ein
^Efttz, welches aussagt, was man thun soll u. s. w.
Das zweite Geschäft des menschlichen Verstandes ist — zu
¡^teilen. Urteilen heißt eigentlich von einem Dinge etwas